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Berechnung der 6Monatsfrist nach § 121 Abs. 1 StPO

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Beschluss, 21 HEs 1/05 vom 19.01.2005

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Berechnung der 6Monatsfrist nach § 121 Abs. 1 StPO
Stichwort:Berechnung der 6Monatsfrist nach § 121 Abs. 1 StPO
Leitsatz:Dieselbe Tat im Sinne des § 121 StPO liegt nicht vor, wenn nach Beendigung des Vollzugs von Untersuchungshaft neue Straftaten begangen oder erst bekannt werden, die somit nicht bereits Gegenstand eines früheren Haftbefehls sein konnten.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 21 HEs 1/05




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