JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Berechnung
| Rechtsgebiete: | TVöD-V, BzTV Nr. 4 |
| Schlagworte: | Theaterbetriebszuschlag, Vorarbeiterzulage, Leistungszulage, Berechnung |
| Stichwort: | Berechnung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 313/08 | |
| Rechtsgebiete: | AktG |
| Schlagworte: | AG, Hauptversammlung, Einberufungsfrist, Frist, Berechnung |
| Stichwort: | Berechnung |
| Leitsatz: | Der Tag der Einberufung darf bei Ermittlung der 30-Tagesfrist mitgerechnet werden. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 5 U 9/08 | |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, Bestimmungen für die betriebliche Altersversorgung der Wahrendorffschen Krankenanstalten |
| Schlagworte: | Voraussetzungen für eine Invalidenrente, Berechnung |
| Stichwort: | Berechnung |
| Leitsatz: | Sofern ältere Versorgungsordnungen die bisherigen gesetzlichen Begriffe der Erwerbs- und Berufsfähigkeit verwenden, sind diese im Sinne der Sozialversicherungsgesetze vor Inkrafttreten des AVmG ab dem 01.01.2001 auszulegen. Soweit allerdings neuere Versorungsordnungen nach wie vor die alten Begriffe verwenden, spricht wegen des typischerweise gewollten Gleichklangs von gesetzlichen und betrieblichen Leistungsvoraussetzungen viel dafür, den Begriff "Erwerbsfähigkeit" im Sinne von voller Erwerbsminderung und den Begriff "Berufsunfähigkeit" im Sinne von teilweiser Erwerbsminderung auszulegen. Das Gleiche gilt auch dann, wenn eine Versorgungsordnung nicht nach Inkrafttreten des AVmG fortgeführt oder neu geregelt wurde, sich aus den bisherigen Regelungen aber ergibt, dass ein Gleichklang von gesetzlichen und betrieblichen Leistungsvoraussetzungen für die Rentengewährung gewollt ist. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 3 Sa 113/08 B | |
| Rechtsgebiete: | HöfeO |
| Schlagworte: | Nachabfindungsansprüche bei Vermietung und Verpachtung, Berechnung |
| Stichwort: | Berechnung |
| Leitsatz: | 1. Auch ein langfristiger Pachtvertrag über die landwirtschaftsfremde Nutzung von Hofflächen, verbunden mit der Vermietung des überwiegenden Teils der Hofgebäude - nach entsprechendem Umbau - als Wohnungen und Büros rechtfertigt es nicht, dass sich ein Nachabfindungsanspruch der weichenden Erben in entsprechender Anwendung des § 13 Abs. 1 S. 4 HöfeO richtet mit der Folge, dass es auf den Verkehrswert des Hofes und nicht auf den erzielten erheblichen Gewinn (§ 13 Abs. 4 b Höfe) richtet. 2. Zur Berechnung der Nachabfindungsansprüche gemäß § 13 Abs. 4 b HöfeO bei Verpachtung von Ackerflächen und Vermietung der Hofgebäude zu landwirtschaftsfremden Zwecken. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 10 W 02/03 | |
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