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Benutzungszwang

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Urteil, 5 StR 394/08 vom 17.07.2009

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Stichwort:Benutzungszwang
Leitsatz:Den Leiter der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts kann eine Garantenpflicht treffen, betrügerische Abrechnungen zu unterbinden.
Volltext: BGH - Urteil, 5 StR 394/08



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 BV 08.1220 vom 08.07.2009

Rechtsgebiete:WAS des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Irlbachgruppe, TrinkwVO 2001, Richtlinie 80/778 EWG, Richtlinie 98/93 EG
Schlagworte:Wasserversorgung, Beschränkung der Benutzungspflicht, Regenwassernutzung für den Betrieb einer Waschmaschine
Stichwort:Benutzungszwang
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 4 BV 08.1220

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 16.08 vom 18.06.2009

Rechtsgebiete:GG, EGV, EG-AbfVerbrV, AbfRRL, KrW-/AbfG, AbfG 1986
Schlagworte:Beauftragung Dritter mit der Verwertung von Haushaltsabfall einschließlich der verwertbaren Bestandteile (Altpapier) durch private Haushalte im Gegensatz zur Überlassung an öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Existenzgefährdung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungssystems, Abgrenzung des Begriffes der gewerblichen Sammlung anhand eines Vergleiches mit einem aufgrund dauerhafter Strukturen (Vertrag) tätigwerdenden Entsorgungsträgers, Auswirkungen einer gewerblichen Sammlung auf die Organisation und die Planungssicherheit eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers i.S.e. Gefährdung eines öffentlichen Interesses
Stichwort:Benutzungszwang
Leitsatz:1. Private Haushaltungen müssen ihren Hausmüll einschließlich seiner verwertbaren Bestandteile (wie z.B. das Altpapier) grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen und sind nicht befugt, mit der Verwertung solcher Bestandteile Dritte zu beauftragen.

2. Der Begriff der gewerblichen Sammlung i.S.v. § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG schließt Tätigkeiten aus, die nach Art eines Entsorgungsträgers auf der Grundlage vertraglicher Bindungen zwischen dem sammelnden Unternehmen und den privaten Haushaltungen in dauerhaften Strukturen abgewickelt werden. Die im Wege einer Gesamtwürdigung vorzunehmende Abgrenzung hat sich an einem Vergleich mit dem Bild des Entsorgungsträgers zu orientieren.

3. Überwiegende öffentliche Interessen stehen einer gewerblichen Sammlung nicht erst bei einer Existenzgefährdung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungssystems, sondern schon dann entgegen, wenn die Sammlungstätigkeit nach ihrer konkreten Ausgestaltung mehr als nur geringfügige Auswirkungen auf die Organisation und die Planungssicherheit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nach sich zieht.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 16.08

BGH – Beschluss, 5 StR 394/08 vom 09.06.2009

Rechtsgebiete:StGB
Stichwort:Benutzungszwang
Leitsatz:1. Verdrängung von § 263 StGB durch §§ 352, 353 StGB.

2. Ein Irrtum im Sinne des § 263 StGB liegt schon dann vor, wenn der Anspruchsverpflichtete tatsächlich davon ausgeht, eine Abrechnung sei ordnungsgemäß vollzogen worden, auch wenn er deren Grundlagen nicht kennt.
Volltext: BGH - Beschluss, 5 StR 394/08


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