JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Benutzungsgebühren
| Rechtsgebiete: | NKAG, NWG |
| Schlagworte: | Benutzungsgebühren, Gewässerbenutzung, Gewässerunterhaltung, Niederschlagswasserbeseitigung, Regenwasserkanal, Wasser- und Bodenverband, Niederschlagswassergebühren |
| Stichwort: | Benutzungsgebühren |
| Leitsatz: | 1. Keine Gebührenpflicht des Grundstückseigentümers für die Niederschlagswasserbeseitigung, wenn das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser durch offene Gewässer in den öffentlichen Kanal geführt wird und diese Gewässer in der Unterhaltungslast eines Wasser- und Bodenverbandes stehen. 2. Dies gilt auch dann, wenn die Unterhaltungslast für die Gewässer iSd §§ 97ff. NWG stattdessen der Gemeinde obliegt, dieser aber keine durch die Niederschlagswasserbeseitigung bedingten Mehrkosten entstehen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 LA 251/05 | |
| Rechtsgebiete: | SächsStrG, SächsKAG, AO, SächsGemO, SächsLKrO |
| Schlagworte: | Sondernutzungsgebühr, Haftungsbescheid, Benutzungsgebühren, öffentliche Einrichtung, Unterbrechung der Zahungsverjährung |
| Stichwort: | Benutzungsgebühren |
| Leitsatz: | 1. Sondernutzungsgebühren sind keine Benutzungsgebühren i.S.d. § 1 Abs. 2, § 9 Abs. 1 SächsKAG 2. Der Begriff der öffentlichen Einrichtung i.S.d. § 9 Abs. 1 SächsKAG knüpft an den entsprechenden Begriff i.S.d. § 10 Abs. 2 SächsGemO und § 9 Abs. 1 und 2 SächsLKrO an. 3. Öffentliche Straßen sind keine öffentlichen Einrichtungen im Sinne der kommunalrechtlichen Vorschriften. 4. Sondernutzungsgebühren sind Abgaben i.S.d. § 36 SächsKAG. 5. Eine wirksame Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch schriftliche Mahnung sieht u.a. voraus, dass diese an den Abgabenschuldner gerichtet wird und sie ihm gegenüber vor Ablauf der Verjährungsfrist bekanntgegeben wird. Die Bekanntgabe erfolgt erst mit Zugang der schriftlichen Mahnung beim Abgabenschuldner. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 B 429/05 | |
| Rechtsgebiete: | KAG LSA |
| Schlagworte: | Gebühren, Benutzungsgebühren, Grundgebühren, Vorhalteleistungen, Anschluss, Grundstücksanschluss, Grundstücksentwässerungsanlage, Revisionsschacht, Abwasserbeseitigung |
| Stichwort: | Benutzungsgebühren |
| Leitsatz: | Der Benutzungstatbestand für eine Grundgebühr ist bei einer leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung ab dem Zeitpunkt erfüllt, von dem der Gebührenpflichtige einen betriebsbereiten Anschluss an das Leitungsnetz unterhält. Für einen solchen Anschluss muss bei der Abwasserbeseitigung auf einem bebauten Grundstück zumindest eine Anbindung zwischen den als Grundleitungen bezeichneten Hauptabwasserleitungen des Gebäudes und dem Revisionsschacht bzw. dem Hauptkanal bestehen. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 421/05 | |
| Rechtsgebiete: | KommVerf-DDR, VKO, ThürKO, ThürKGG, ThürBekVO, ThürKAG |
| Schlagworte: | Benutzungsgebühren, Zweckverband, Entstehung, Gründung, Verbandssatzung, Bekanntmachung, Bekanntmachungsregelung, kumulative Bekanntmachung, Hauptsatzung, Rechtsstaatsprinzip, Amtsblatt, Zeitung |
| Stichwort: | Benutzungsgebühren |
| Leitsatz: | 1. Unwirksame Gründung eines Wasser- und Abwasserzweckverbandes wegen Bekanntmachung der Verbandssatzung im falschen Bekanntmachungsorgan. 2. Zu den Anforderungen an öffentliche Bekanntmachungen und Bekanntmachungsregelungen vor In-Kraft-Treten der Thüringer Kommunalordnung und der Thüringer Bekanntmachungsverordnung (Bestätigung der bisherigen Rspr., vgl. Urteil vom 09.12.2003, 4 KO 583/03, ThürVGRspr. 2005, S. 7). |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 4 N 1205/97 | |
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