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Entscheidungen der Gerichte




OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 1 M 17/08 vom 30.01.2008

Rechtsgebiete:LNatG M-V, StrWGM-V, Verf M-V
Schlagworte:Allee, Alleenschutz, Baum, Fällung, Verkehrssicherungspflicht, Mitwirkung, Beteiligung, Verband, Ausnahme, Abstimmung, Benehmen, Merkblatt, Alleen, Unterhaltung, Vorwegnahme der Hauptsache
Stichwort:Benehmen
Leitsatz:Im Rahmen des Abstimmungsverfahrens gemäß § 27 Abs. 2 Satz 4 LNatG M-V besteht grundsätzlich kein Beteiligungsrecht eines anerkannten Naturschutzverbandes.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 1 M 17/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 MS 107/07 vom 17.07.2007

Rechtsgebiete:AEG, VwGO
Schlagworte:Benehmen, Funksendemast, GSMR-Funk, Plangenehmigung
Stichwort:Benehmen
Leitsatz:Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für einen Funksendemast (hier: Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 MS 107/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 10840/06.OVG vom 18.09.2006

Rechtsgebiete:GG, LBG, VwVfG
Schlagworte:Beamtin, Beamter, Bewerberin, Bewerber, Rektorin, Rektor, Dienstposten, Beförderung, Beförderungsdienstposten, Anforderungsprofil, besonderes Anforderungsprofil, Leistung, Leistungsgrundsatz, Auswahl, Auswahlverfahren, Schulträger, Schulausschuss, Benehmen, Negativmitteilung, Verwaltungsakt, Begründung, schulfachliche Überprüfung, Befähigung, Beurteilung, dienstliche Beurteilung, Grundsatzentscheidung, Schulpolitik, Montessori, Montessori-Pädagogik, Qualitätssicherung, Dienstalter, Lebensalter, Gleichstellung
Stichwort:Benehmen
Leitsatz:1. Die Mitteilung vom Ausgang eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens an den unterlegenen Bewerber (sog. Negativmitteilung) bedarf keiner Begründung. Im Hinblick auf die Offenlegung der beabsichtigten Ernennung des Mitbewerbers fehlt ihr der Regelungscharakter. In Bezug auf die gleichzeitige Ablehnung der Bewerbung des unterlegenen Beamten liegt zwar ein Verwaltungsakt vor. Dem Begründungserfordernis nach § 39 VwVfG ist aber Genüge getan, wenn nach ständiger Verwaltungspraxis bekannt und gewährleistet ist, dass dem abgelehnten Bewerber die Gründe für die getroffene Auswahlentscheidung durch Auskünfte und/oder Einsichtnahme in den Besetzungsvorgang bekannt gemacht werden.

2. Der Dienstherr verstößt nicht gegen das Gebot der Bestenauslese, wenn er bei der Besetzung einer Schulleiterstelle einem Bewerber den Vorzug gibt, der im Vergleich zu anderen Mitbewerbern die bessere Gewähr für die Umsetzung seiner schulpolitischen Grundsatzentscheidungen bietet (hier: Programm der Landesregierung zur "ganzheitlichen Qualitätssicherung" an Schulen in Rheinland-Pfalz).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 10840/06.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10152/04.OVG vom 28.06.2004

Rechtsgebiete:VwGO, AEG, BGB, BauGB, EBO
Schlagworte:Planfeststellung, Plangenehmigung, Eisenbahn, Eisenbahnrecht, Eisenbahnanlage, Bahnanlage, Betriebsanlage, Hang, Berghang, Hangsicherung, Hangsicherungsmaßnahme, Planungshoheit, Selbstgestaltungsrecht, Ortsbild, Umweltverträglichkeitsprüfung, Ausgleichsmaßnahmen, Ersatzmaßnahmen, Benehmen, Einvernehmen, Baugenehmigungsverfahren, Plangenehmigungsverfahren, Einverständnis, Zustimmung, Gemeinde, Flächennutzungsplan, Forstwirtschaft, Widerruf
Stichwort:Benehmen
Leitsatz:Zu den Klagemöglichkeiten einer Gemeinde gegen eine eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für Hangsicherungsmaßnahmen entlang einer Bahnstrecke.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10152/04.OVG


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