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Benachteiligung bei der Berechnung eines tariflichen Weihnachtsgeldes

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 10 AZR 629/99 vom 24.05.2000

Rechtsgebiete:MTV - Zusatzabk. MITROPA AG
Schlagworte:Teilzeitbeschäftigte - Benachteiligung bei der Berechnung eines tariflichen Weihnachtsgeldes
Stichwort:Benachteiligung bei der Berechnung eines tariflichen Weihnachtsgeldes
Leitsatz:Leitsätze:

1. Eine tarifliche Regelung, die eine Kürzung des Weihnachtsgeldes um 1.000,00 DM einheitlich für Voll- und Teilzeitbeschäftigte vorsieht, führt zu einer Benachteiligung der Teilzeitbeschäftigten iSd. § 2 Abs. 1 BeschFG, weil der auf diese Weise errechnete Betrag unter der Summe liegt, die dem Anteil der Teilzeitarbeit im Verhältnis zur Vollzeitarbeit entspricht.

2. Der Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot führt zur Unwirksamkeit dieser tariflichen Berechnungsweise und damit zur Wiederherstellung der tariflichen Grundregelung, wonach Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf ein Weihnachtsgeld haben, das sich nach dem Verhältnis ihrer vertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollzeitbeschäftigten bemißt.

Aktenzeichen: 10 AZR 629/99

Bundesarbeitsgericht 10. Senat
Urteil vom 24. Mai 2000
- 10 AZR 629/99 -

I. Arbeitsgericht
Hamburg
Urteil vom 18. August 1998
- 23 Ca 83/98 -

II. Landesarbeitsgericht
Hamburg
Urteil vom 11. Juni 1999
- 3 Sa 14/99 -
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 629/99




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