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Benachteiligung behinderter Menschen bei Altersteilzeit

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 122/03 vom 18.11.2003

Rechtsgebiete:Richtlinie 2000/78/EG, GG, SGB IX, ATG, Tarifvertrag zur Altersteilzeit, SGB VI
Schlagworte:Benachteiligung behinderter Menschen bei Altersteilzeit
Stichwort:Benachteiligung behinderter Menschen bei Altersteilzeit
Leitsatz:1. Das Verbot der Benachteiligung schwerbehinderter Beschäftigter (§ 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX) bindet auch die Tarif- und Betriebsparteien.

2. Es stellt keine unzulässige mittelbare Diskriminierung schwerbehinderter Beschäftigter dar, wenn ein Tarifvertrag nur den Anspruch auf Abschluss solcher Altersteilzeitarbeitsverträge einräumt, die enden sollen, sobald der Arbeitnehmer berechtigt ist, eine Altersrente ohne Abschläge in Anspruch zu nehmen, wie das nach § 236a SGB VI möglich ist.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 122/03




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