JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bemessungskriterien
| Rechtsgebiete: | BDG |
| Schlagworte: | Aberkennung des Ruhegehalts, "anerkannte Milderungsgründe", Beeinträchtigung des Vertrauens, Bemessungskriterien, Deutsche Bundespost, Diebstahl, Disziplinarbefugnis, Disziplinarklage, Disziplinarmaßnahme, Entfernung aus dem Dienstverhältnis, Milderungsgründe, Persönlichkeitsbild des Beamten, Postunterdrückung, prognostische Gesamtwürdigung, Schwere des Dienstvergehens, umfassende Sachaufklärung, Vergleichsmaßstäbe, Verletzung des Postgeheimnisses, Zugriffsdelikt |
| Stichwort: | Bemessungskriterien |
| Leitsatz: | Das Gewicht entlastender Gesichtspunkte muss umso größer sein, je schwerer das Zugriffsdelikt aufgrund der Höhe des Schadens, der Anzahl und Häufigkeit der Zugriffshandlungen, der Begehung von "Begleitdelikten" und anderer belastender Gesichtspunkte im Einzelnen wiegt (wie Senatsurteile vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 30.05 und BVerwG 2 C 9.06 -). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 25.06 | |
| Rechtsgebiete: | BBG, BDG |
| Schlagworte: | Disziplinarrecht, Bundesdisziplinarrecht, Deutsche Telekom AG, T-Punkt, Telekommunikation, anvertraut, dienstlich anvertraut, Zugriff, Zugriffsdelikt, Entwendung, Handy, Upgrade, Falschbuchung, Kernpflicht, Kernpflichtverletzung, Kernbereich, Kernbereichsverletzung, Vertrauensverlust, endgültiger Vertrauensverlust, Bemessungskriterien, anerkannter Milderungsgrund, Ausnahmesituation, unverschuldete finanzielle Notlage, existentielle Notlage, psychische Ausnahmesituation, Unterhaltsbeitrag, Regeltypik, unbillige Härte |
| Stichwort: | Bemessungskriterien |
| Leitsatz: | 1. Der unberechtigte Zugriff auf dienstlich anvertraute Güter (hier: Entwendung von Handys aus T-Punkt) stellt eine Verletzung im Kernbereich der Dienstpflichten dar. 2. Die für eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erforderliche Feststellung eines endgültigen Vertrauensverlustes setzt neben der Schwere des Dienstvergehens auch bei einem sog. Zugriffsdelikt die umfassende Würdigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten voraus (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 - NVwZ 2006, 469). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 11 A 11702/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BPersVG, PostPersRG, BDG |
| Schlagworte: | Postbeamter, Disziplinarklage, Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats), Verfahrensmangel, sog. Zugriffsdelikt, Bemessung der Disziplinarmaßnahme, Bemessungskriterien, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (schweres Dienstvergehen, Prognoseentscheidung hinsichtlich eines endgültigen Vertrauensverlusts) |
| Stichwort: | Bemessungskriterien |
| Leitsatz: | Die Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats) bei Erhebung der Disziplinarklage gegen einen Beamten bezieht sich nur auf die disziplinarbehördliche Abschlussentscheidung, ob Disziplinarklage erhoben werden soll, nicht auf den im Falle der Klageerhebung vorgesehenen Klageantrag. Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis setzt - neben der Schwere des Dienstvergehens - auch bei einem sog. Zugriffsdelikt die umfassende Würdigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten voraus, um einen endgültigen Vertrauensverlust feststellen zu können. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 12.04 | |
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