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Bemessungskriterien

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 25.06 vom 24.05.2007

Rechtsgebiete:BDG
Schlagworte:Aberkennung des Ruhegehalts, "anerkannte Milderungsgründe", Beeinträchtigung des Vertrauens, Bemessungskriterien, Deutsche Bundespost, Diebstahl, Disziplinarbefugnis, Disziplinarklage, Disziplinarmaßnahme, Entfernung aus dem Dienstverhältnis, Milderungsgründe, Persönlichkeitsbild des Beamten, Postunterdrückung, prognostische Gesamtwürdigung, Schwere des Dienstvergehens, umfassende Sachaufklärung, Vergleichsmaßstäbe, Verletzung des Postgeheimnisses, Zugriffsdelikt
Stichwort:Bemessungskriterien
Leitsatz:Das Gewicht entlastender Gesichtspunkte muss umso größer sein, je schwerer das Zugriffsdelikt aufgrund der Höhe des Schadens, der Anzahl und Häufigkeit der Zugriffshandlungen, der Begehung von "Begleitdelikten" und anderer belastender Gesichtspunkte im Einzelnen wiegt (wie Senatsurteile vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 30.05 und BVerwG 2 C 9.06 -).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 25.06



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 11 A 11702/05.OVG vom 10.05.2006

Rechtsgebiete:BBG, BDG
Schlagworte:Disziplinarrecht, Bundesdisziplinarrecht, Deutsche Telekom AG, T-Punkt, Telekommunikation, anvertraut, dienstlich anvertraut, Zugriff, Zugriffsdelikt, Entwendung, Handy, Upgrade, Falschbuchung, Kernpflicht, Kernpflichtverletzung, Kernbereich, Kernbereichsverletzung, Vertrauensverlust, endgültiger Vertrauensverlust, Bemessungskriterien, anerkannter Milderungsgrund, Ausnahmesituation, unverschuldete finanzielle Notlage, existentielle Notlage, psychische Ausnahmesituation, Unterhaltsbeitrag, Regeltypik, unbillige Härte
Stichwort:Bemessungskriterien
Leitsatz:1. Der unberechtigte Zugriff auf dienstlich anvertraute Güter (hier: Entwendung von Handys aus T-Punkt) stellt eine Verletzung im Kernbereich der Dienstpflichten dar.

2. Die für eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erforderliche Feststellung eines endgültigen Vertrauensverlustes setzt neben der Schwere des Dienstvergehens auch bei einem sog. Zugriffsdelikt die umfassende Würdigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten voraus (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 - NVwZ 2006, 469).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 11 A 11702/05.OVG

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 12.04 vom 20.10.2005

Rechtsgebiete:BPersVG, PostPersRG, BDG
Schlagworte:Postbeamter, Disziplinarklage, Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats), Verfahrensmangel, sog. Zugriffsdelikt, Bemessung der Disziplinarmaßnahme, Bemessungskriterien, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (schweres Dienstvergehen, Prognoseentscheidung hinsichtlich eines endgültigen Vertrauensverlusts)
Stichwort:Bemessungskriterien
Leitsatz:Die Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats) bei Erhebung der Disziplinarklage gegen einen Beamten bezieht sich nur auf die disziplinarbehördliche Abschlussentscheidung, ob Disziplinarklage erhoben werden soll, nicht auf den im Falle der Klageerhebung vorgesehenen Klageantrag.

Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis setzt - neben der Schwere des Dienstvergehens - auch bei einem sog. Zugriffsdelikt die umfassende Würdigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten voraus, um einen endgültigen Vertrauensverlust feststellen zu können.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 12.04


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