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Bemessung des Streitwertes für die Löschung einer Grundschuld

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 101/03 vom 21.05.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Bemessung des Streitwertes für die Löschung einer Grundschuld
Stichwort:Bemessung des Streitwertes für die Löschung einer Grundschuld
Leitsatz:Bei der Bemessung des Streitwertes für die Löschung einer Grundschuld ist nicht in jedem Fall auf den Nominalbetrag der Grundschuld abzustellen. Vielmehr ist auf die tatsächliche wirtschaftliche Bedeutung des Rechtsstreits für die Parteien abzustellen (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 16. November 1999 - 1 BvR 1821/94 -, NJW-RR 2000, 946).
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 101/03




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