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Bemessung des Regelentgelts für die Krankengeldberechnung nach dem "Struktur-Kurzarbeitergeld"

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BSG – Urteil, B 1 KR 9/06 R vom 14.12.2006

Rechtsgebiete:AFG, GG, SGB III, SGB IV, SGB V
Schlagworte:Krankengeld, Berechnung, neues Pflichtversicherungsverhältnis bei Wechsel des Arbeitnehmers aus einem entgeltlichen Beschäftigungsverhältnis in "Kurzarbeit Null" bei einer Auffanggesellschaft, Bemessung des Regelentgelts für die Krankengeldberechnung nach dem "Struktur-Kurzarbeitergeld", Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:Bemessung des Regelentgelts für die Krankengeldberechnung nach dem "Struktur-Kurzarbeitergeld"
Leitsatz:1. Wechselt ein Arbeitnehmer aus einem entgeltlichen Beschäftigungsverhältnis in "Kurzarbeit Null" bei einer Auffanggesellschaft, um "Struktur-Kurzarbeitergeld" zu erhalten, entsteht ein neues Pflichtversicherungsverhältnis, zumindest aber ändert sich das bisherige Versicherungsverhältnis wesentlich.

2. Beziehen Versicherte bei "Kurzarbeit Null" in einer Auffanggesellschaft "Struktur-Kurzarbeitergeld", bemisst sich hiernach das Regelentgelt für die Krankengeldberechnung.
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 9/06 R




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