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Bemessung der Geldbuße

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 702/07 vom 31.10.2007

Rechtsgebiete:GaststG, OWiG
Schlagworte:Gaststättengesetz, Betreiben einer Gaststätte ohne die erforderliche Erlaubnis, hohe Geldbuße, Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Bemessung der Geldbuße, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Leistungsfähigkeit
Stichwort:Bemessung der Geldbuße
Leitsatz:Zur Festsetzung der Geldbuße bei einem fahrlässigen Verstoß gegen das Gaststättengesetz.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 702/07



OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 388/04 vom 08.10.2004

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Bemessung der Geldbuße, fehlende Genehmigung, Umfang der Feststellungen, wirtschaftliche Verhältnisse
Stichwort:Bemessung der Geldbuße
Leitsatz:Besteht das ordnungswidrige Verhalten in einem Handeln (nur) ohne eine erforderliche Genehmigung, so wird die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit regelmäßig geringer sein, wenn die materiellen Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung unbedenklich vorgelegen haben.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss OWi 388/04

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 262/04 vom 13.05.2004

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Ordnungswidrigkeit, Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz, Bemessung der Geldbuße, wirtschaftlicher Vorteil, Feststellungen, persönliche Verhältnisse
Stichwort:Bemessung der Geldbuße
Leitsatz:Zur Bemessung der Geldbuße bei einem Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz NW
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss OWi 262/04

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 933/02 vom 12.02.2003

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Schwarzarbeit, Bemessung der Geldbuße, wirtschaftlicher Vorteil, Schätzung, Darlegung der Grundlagen, Sachverständigengutachten
Stichwort:Bemessung der Geldbuße
Leitsatz:Bei der Bemessung der Geldbuße ist eine Schätzung des wirtschaftlichen Vorteils, den der Betroffene erlangt hat, erlaubt, die insoweit tragenden Grundlagen müssen in der gerichtlichen Entscheidung jedoch dargelegt werden, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Möglichkeit der Nachprüfung zu erlauben. Erforderlichenfalls muss sich das Amtsgericht dazu sachverständiger Hilfe bedienen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 933/02


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