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Belüftung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 4 TG 2391/06 vom 20.11.2006

Rechtsgebiete:BauGB, Bauordnung Hessen
Schlagworte:Abstandsfläche, Belichtung, Belüftung, Besonnung, Nachbar, Rücksicht
Stichwort:Belüftung
Leitsatz:Das bundesrechtliche Rücksichtnahmegebot ist hinsichtlich der nachbarlichen Belange ausreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften der Hessischen Bauordnung in der Fassung vom 18. Juni 2002 eingehalten sind.

Haften einem Grundstück hinsichtlich seiner Lage, Größe oder seines Zuschnitts besondere Nachteile an, die seine bauliche Ausnutzung erschweren, so hat der Eigentümer dieses Grundstücks keinen Anspruch darauf, dass der Nachbar bei der Gestaltung der Bebauung seines eigenen Grundstücks diese Nachteile - etwa durch Freihaltung größerer Grenzabstände - ausgleicht.

Aus dem Rücksichtnahmegebot lässt sich kein Anspruch auf bestimmte Dauer oder "Qualität" der Tagesbelichtung oder eine unveränderte Beibehaltung einer einmal gegebenen Besonnung eines Grundstücks herleiten.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 TG 2391/06



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 B 10320/04.OVG vom 24.03.2004

Rechtsgebiete:BauGB, LBauO
Schlagworte:Baurecht, Nachbar, Nachbarschutz, Maß der baulichen Nutzung, Rücksichtnahme, Gebot der Rücksichtnahme, Rücksichtnahmegebot, Abstand, Abstandsfläche, Grenzabstand, Firsthöhe, Wandhöhe, Belichtung, Belüftung, Dachform, Baulinie, faktische Baulinie, straßenseitiger Grenzabstand
Stichwort:Belüftung
Leitsatz:Die Höhe eines Bauvorhabens im unbeplanten Innenbereich, das wegen einer entlang der Erschließungsstraße verlaufenden faktischen Baulinie aus planungsrechtlichen Gründen zur Straße hin grenzständig errichtet werden muss, wird gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LBauO nicht durch das bauordnungsrechtliche Abstandsgebot des § 8 LBauO, sondern ausschließlich durch das planungsrechtliche Erfordernis des Einfügens gemäß § 34 Abs. 1 BauGB und das darin enthaltene Gebot der Rücksichtnahme beschränkt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 B 10320/04.OVG

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 B 128.98 vom 11.01.1999

Rechtsgebiete:BauGB, GKG
Schlagworte:Rücksichtnahmegebot, unbeplanter Innenbereich, Einfügen, Nachbarklage, Abstandsflächenrecht, Belichtung, Besonnung, Belüftung, Einsicht, Streitwert, Grundstückswertminderung.
Stichwort:Belüftung
Leitsatz:Leitsätze:

§ 34 Abs. 1 BauGB kann im Hinblick auf das in ihm enthaltene Rücksichtnahmegebot auch dann verletzt sein, wenn die landesrechtlichen Abstands(flächen)vorschriften eingehalten sind.

Eine Verletzung des in § 34 BauGB enthaltenen Rücksichtnahmegebots ist ausgeschlossen, wenn sich ein Vorhaben nach seiner Art oder seinem Maß der baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise oder nach seiner überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart seiner näheren Umgebung einfügt.

Urteil des 4. Senats vom 11. Januar 1999 - BVerwG 4 B 128.98 -

I. VG München vom 03.07.1996 - Az.: VG M 9 K 95.5648 -
II. BayVGH vom 15.09.1998 - Az.: VGH 1 B 96.4115 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 B 128.98


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