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Belehrung über die Rechtsfolgen fehlender Mitwirkung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, III R 66/05 vom 19.06.2008

Rechtsgebiete:EStG, SGB III
Schlagworte:Kindergeldanspruch für volljähriges ausbildungsuchendes Kind nur bei wiederholter Meldung bei der Ausbildungsvermittlung - Einstellung der Vermittlung - Belehrung über die Rechtsfolgen fehlender Mitwirkung - Verwaltungsakt
Stichwort:Belehrung über die Rechtsfolgen fehlender Mitwirkung
Leitsatz:Die Meldung eines ausbildungsuchenden volljährigen Kindes bei der Ausbildungsvermittlung des Arbeitsamtes (jetzt: Agentur für Arbeit) dient regelmäßig als Nachweis dafür, dass es sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat. Die Meldung wirkt jedoch nur drei Monate fort. Nach Ablauf dieser Frist muss sich das Kind erneut als Ausbildungsuchender melden, da sonst der Kindergeldanspruch entfällt.
Volltext: BFH - Urteil, III R 66/05




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