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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 16 U 25/05 vom 16.02.2006

Rechtsgebiete:VVG, VHB 92
Schlagworte:Versicherungsrecht, Hausratsversicherung, Ausschlussfrist zur Geltendmachungd es Anspruchs des Versicherungsnehmers, Belehrung über die
Stichwort:Belehrung über die
Leitsatz:1. In der nach § 12 Abs. 3 VVG vorzunehmenden Belehrung des Versicherungsnehmers über die Ausschlussfrist, innerhalb derer er seinen Leistungsanspruch geltend machen muss, braucht der Versicherer nicht auf die Möglichkeit eines Prozesskostenhilfegesuchs hinzuweisen (Abweichung von OLG Hamm VersR 2002, 1139).

2. Doppelgaragen ohne räumliche Abtrennung zwischen den beiden Abstellplätzen unterfallen nicht dem Versicherungsschutz des § 10 Nr. 2 Abs. 2 VHB 92, wenn eine Hälfte an einen Dritten vermietet ist.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 16 U 25/05




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