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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 11 U 103/02 vom 06.05.2004

Rechtsgebiete:BNotO, BeurkG, ErbstDV
Schlagworte:Notarhaftung, Belehrung des Notars, Schenkungssteuer
Stichwort:Belehrung des Notars
Leitsatz:1. Der Notar hat bei der Beurkundung eines Vertrages auf die Möglichkeit des Anfalls von Schenkungssteuer hinzuweisen.

2. Der Grundstückserwerb durch den früheren Eigentümer des Veräußerers im Rahmen des Zugewinnausgleichs stellt keine Schenkung dar. Das gilt aber nicht beim Erwerb durch die Schwiegermutter.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 11 U 103/02




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