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BAG – Urteil, 9 AZR 598/04 vom 04.10.2005

Rechtsgebiete:AktG, HausTWG, BGB, EGBGB, UmwG
Schlagworte:Aufklärungspflicht, Belegschaftsaktien, Darlehen
Stichwort:Belegschaftsaktien
Leitsatz:Ein Arbeitgeber, der den Erwerb noch nicht börsennotierter Aktien der Muttergesellschaft durch die Gewährung von zweckgebundenen Arbeitgeberdarlehen fördert, ist verpflichtet, die Arbeitnehmer über die besonderen Risiken aufzuklären, die mit einem möglichen Scheitern des angestrebten Börsengangs verbunden sind. Die schuldhafte Verletzung der Aufklärungspflicht führt zu einem Anspruch des Arbeitnehmers auf Befreiung von der Rückzahlung des Darlehens Zug um Zug gegen Rückgabe der Aktien.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 598/04




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