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Belastungsvollmacht in genehmigungsbedürftigem Kaufvertrag

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 149/03 vom 13.01.2004

Rechtsgebiete:BGB, GVO
Schlagworte:Belastungsvollmacht in genehmigungsbedürftigem Kaufvertrag
Stichwort:Belastungsvollmacht in genehmigungsbedürftigem Kaufvertrag
Leitsatz:1. Eine in einem notariellen Kaufvertrag bestellte Belastungsvollmacht an den Käufer ist grundsätzlich auch dann wirksam, wenn der Kaufvertrag der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung bedarf (und diese später versagt wird).

2. Erteilt der Verkäufer die Belastungsvollmacht ausdrücklich bedingungslos, ist die Vollmacht in der Regel nicht gemäß § 139 BGB bis zur Erteilung der GVO-Genehmigung für den Kaufvertrag schwebend unwirksam.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 149/03




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