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Belastungsprinzip

Entscheidungen der Gerichte




BVERFG – Beschluss, 1 BvL 2/04 vom 15.01.2008

Rechtsgebiete:EStG
Stichwort:Belastungsprinzip
Leitsatz:1. Es ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, dass die Einkünfte der freien Berufe, anderen Selbständigen und der Land- und Forstwirte nicht der Gewerbesteuer unterliegen.

2. Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, dass nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (sogenannte Abfärberegelung) die gesamten Einkünfte einer Personengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten und damit der Gewerbesteuer unterliegen, wenn die Gesellschaft auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.
Volltext: BVERFG - Beschluss, 1 BvL 2/04



BSG – Urteil, B 2 U 10/05 R vom 28.11.2006

Rechtsgebiete:SGB VII
Stichwort:Belastungsprinzip
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 10/05 R

BFH – Urteil, I R 59/05 vom 20.09.2006

Rechtsgebiete:EStG 1997, DBA-Australien
Schlagworte:Vorweggenommene Werbungskosten bei Umzug ins DBA-Ausland - Zuflussprinzip und Abflussprinzip des § 11 EStG - Auslegung des DBA-Australien
Stichwort:Belastungsprinzip
Leitsatz:1. Vorab entstandene Werbungskosten im Zusammenhang mit einer beabsichtigten nichtselbständigen Tätigkeit im Ausland sind nicht in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer einzubeziehen, wenn die Einkünfte aus der beabsichtigten Tätigkeit nicht der deutschen Besteuerung unterliegen. Sie sind jedoch in einem solchen Fall bei der Bemessung des anzuwendenden Steuersatzes zu berücksichtigen (Progressionsvorbehalt), wenn dies nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen ausgeschlossen wird (Bestätigung der Senatsurteile vom 6. Oktober 1993 I R 32/93, BFHE 172, 385, BStBl II 1994, 113; vom 19. Dezember 2001 I R 63/00, BFHE 197, 495, BStBl II 2003, 302; vom 15. Mai 2002 I R 40/01, BFHE 199, 224, BStBl II 2002, 660).

2. Die Höhe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte ist nach deutschem Recht zu ermitteln. Dabei sind die dort vorgesehenen Abzugsbeschränkungen zu berücksichtigen. Eine Ausnahme hiervon gilt nur für Beschränkungen, die sich daraus ergeben, dass die betreffenden Einkünfte nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen bzw. abkommensrechtlich steuerbefreit sind.

3. Ein Zusammenhang mit nach deutschem Recht steuerfreien Einnahmen hindert den Werbungskostenabzug auch dann, wenn die betreffenden Aufwendungen mit erst in Zukunft zu erwartenden Einnahmen zusammenhängen.
Volltext: BFH - Urteil, I R 59/05

BSG – Urteil, B 2 U 2/05 R vom 21.03.2006

Rechtsgebiete:SGB VII
Stichwort:Belastungsprinzip
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 2/05 R


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