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Belange

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 KN 49/07 vom 15.05.2009

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Antragsbefugnis, Belange, avifaunistische, Bestandsaufnahme, Denkmalschutz, Einzelhäuser, Flächennutzungsplan, Kartierung, Landschaftsbildbewertung, Normenkontrolle, Rechtsschutzbedürfnis, Schutzabstand, Windenergie
Stichwort:Belange
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 KN 49/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 B 11328/08.OVG vom 19.02.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, GG, EMRK, ARB 1/80, Richtlinie 64/221/EWG, Richtlinie 2004/38/EG
Schlagworte:assoziationsberechtigt, assoziationsrechtlich, Aufenthalt, Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsrecht, Ausländer, Ausländerrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, besonderer Ausweisungsschutz, Belange, Betäubungsmittel, Betäubungsmittelgesetz, Befristung, Dauer, deutsch, Drogen, Drogendelikt, Drogenhandel, Ehe, Ehefrau, Ermessen, Ermessensausweisung, familiär, Familie, Familienleben, Freiheitsstrafe, Frist, Gefahr, Handel, Handeltreiben, Haft, Kind, langjährig, Lebensgemeinschaft, familiäre Lebensgemeinschaft, minderjährig, privat, Privatleben, Prognose, Regel, Schutz, Schutzwirkung, spezialpräventiv, Stillhalteklausel, Straftat, schwerwiegende Straftat, türkisch, Verfahren, Verfahrensfehler, Verfahrensgarantie, verhältnismäßig, Verhältnismäßigkeit, Verurteilung, Vier-Augen-Prinzip, Wiederholungsgefahr, Wirkung, Zeitpunkt, zwingend
Stichwort:Belange
Leitsatz:1. Zur Ausweisung eines Ausländers nach langjährigem Aufenthalt mit Ehefrau und Kindern - davon eines deutscher Staatsangehörigkeit - im Bundesgebiet (hier: spezialpräventiv begründete Ausweisung auf Grund einer Verurteilung wegen mehrere Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Waffengesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren).

2. Art. 9 der Richtlinie 64/221/EWG findet auf nach dem 30. April 2006 ergangene Ausweisungsverfügungen keine Anwendung mehr.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 11328/08.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 KS 288/07 vom 22.01.2009

Rechtsgebiete:17. BImSchV, BImSchG, BauGB, GG, KrW-/AbfG, VwGO
Schlagworte:Abfallverbrennungsanlage, Abwägung, Belange, städtebauliche, Eigentum, Einrichtung, öffentliche, Klagebefugnis, Nachbargemeinde, Nebeneinrichtung, Planungshoheit, Teilgenehmigung, Verkehrsinfrastruktur, Vorbescheid
Stichwort:Belange
Leitsatz:Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb öffentlich zugänglicher Abfallbeseitigungsanlagen ist durch § 38 Satz 1 Halbs. 2 BauGB um ein planerisches Element angereichert worden.

Bei der insoweit erforderlichen Abwägung sind städtebauliche Belange nicht nur der Standortgemeinde, sondern auch der benachbarten Gemeinden in den Blick zu nehmen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 KS 288/07

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 A 27.06 vom 30.01.2008

Rechtsgebiete:GG, FStrG, FStrAbG
Schlagworte:Planfeststellung, Planrechtfertigung, Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, Verkehrsprognose, Bedarfsfeststellung, Planungsziele, Abwägung, Abwägungsmängel, Variantenwahl, Alternativtrasse, Ortsumfahrung, Dimensionierung, Straßenquerschnitt, Fahrstreifen, Verkehrssicherheit, Verkehrsqualität, Abschnittsbildung, Planungshindernis, Habitatschutz, Vogelschutzgebiet, Präklusion, Einwendung, Belange, Substantiierungspflicht, Planunterlagen
Stichwort:Belange
Leitsatz:Eine Einwendung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG muss so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Hinsicht sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll. Der Betroffene muss zumindest in groben Zügen darlegen, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden, ohne dies allerdings begründen zu müssen. Anzuknüpfen ist dabei an die ausgelegten Planunterlagen. Wenn der Naturschutz in den ausgelegten Unterlagen ausführlich behandelt worden ist, genügt ein allgemeiner Hinweis auf die Zerstörung der Landschaft mit ihrer Fauna und Flora nicht, um einem von dem Vorhaben unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümer die spätere Einwendung offenzuhalten, die Planfeststellungsbehörde hätte bestimmte Tier- und Pflanzenarten in bestimmter Hinsicht einer näheren Betrachtung unterziehen müssen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 27.06


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