( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBelästigung 

Belästigung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 90/08 vom 29.01.2009

Rechtsgebiete:UWG
Schlagworte:Grabsteinwerbung, Grabstein, Grabmal, Werbung, Belästigung, Karenzfrist, Karenz
Stichwort:Belästigung
Leitsatz:Es stellt eine unzulässige belästigende Werbung (§ 7 UWG) dar, wenn ein Unternehmen das mit Grabmalen handelt, kurz nach einem Todesfall gegenüber den Angehörigen schriftlich auf seine Angebote hinweist. Nach Ablauf von zwei Wochen seit dem Todesfall ist die Versendung entsprechender Werbeschreiben - soweit sie sachlich gehalten sind - dagegen wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 90/08



OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 233/04 vom 27.05.2008

Rechtsgebiete:BGB, GmbHG
Schlagworte:Geschäftsführer, Kündigung, wichtiger Grund, Belästigung, Mobbing
Stichwort:Belästigung
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 5 U 233/04

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 348/06 vom 02.02.2007

Rechtsgebiete:BauNVO
Schlagworte:Parkhaus, Rechtsschutzinteresse, Interessenabwägung, Erfolgsaussicht, Geräuschbeeinträchtigung, Lärmimmission, Belästigung, Schallimmissionsprognose, Nachbarschutz, gebietsüberschreitender, Vorbelastung
Stichwort:Belästigung
Leitsatz:1. Das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers an der Weiterverfolgung eines Antrags nach §§ 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2, 80 Abs. 5 VwGO entfällt nicht deshalb, weil das Verwaltungsgericht dem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines anderen Nachbarn gegen die angegriffene Baugenehmigung bereits stattgegeben hat und die Baugenehmigung daher derzeit nicht vollziehbar ist.

2. Über die Erfolgsaussichten ist im Verfahren nach §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO - auch in der Beschwerde - im Wege einer Interessensabwägung anhand einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage zu befinden. Verletzt eine Baugenehmigung offensichtlich keine dem Schutz des Antragstellers dienenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, muss sie der Bauherr regelmäßig sofort ausnutzen dürfen; verletzt sie offensichtlich öffentlich-rechtliche Vorschriften, die dem Schutz des Antragstellers zu dienen bestimmt sind, darf das geplante Bauvorhaben in der Regel vorläufig nicht begonnen bzw. muss eingestellt werden. Ist der Ausgang der Hauptsache um den Widerspruch offen, fließen gleichwohl die Erfolgsaussichten unterhalb der Offensichtlichkeit in die Interessensabwägung mit ein.

3. Für die Zumutbarkeit von Geräuschbeeinträchtigungen, die durch den Zu- und Abgangsverkehr zu einer Anlage hervorgerufen werden, bieten die Regelungen der TA Lärm und die VDI-Richtlinie 2058 Blatt 1 brauchbare Anhaltspunkte.

4. Eine Schallimmissionsprognose kann ihre Funktion, schon vor Errichtung einer Anlage eine zuverlässige Aussage darüber zu erlauben, ob die Nachbarn am vorgesehenen Standort Lärmimmissionen ausgesetzt sein werden, die über das von ihnen hinzunehmende Maß hinausgehen, nur erfüllen, wenn die Schallausbreitungsrechnung von zutreffenden Grundlagen ausgeht.

5. Ein gebietsüberschreitender Nachbarschutz kommt nur ausnahmsweise in Betracht. Er setzt voraus, dass sich aus der Ausgestaltung der Festsetzungen oder doch zumindest aus ihrer Begründung konkrete Anhaltspunkte dafür ableiten lassen, dass die festgesetzte Nutzungsbeschränkung auch den außerhalb des Plangebiets liegenden Grundstücken zugute kommen soll.

6. In welchem Maß die Umgebung schutzwürdig ist, lässt sich bei vorhabenbedingten Verkehrsgeräuschen, ebenso wie bei sonstigen Immissionen, nicht unabhängig von etwaigen Vorbelastungen bewerten. Faktische Vorbelastungen können dazu führen, dass die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme sich vermindert und Beeinträchtigungen in weitergehendem Maße zumutbar sind, als sie sonst in dem betreffenden Baugebiet hinzunehmen wären.

7. Ist bereits eine Vielzahl ebenerdiger Stellplätze vorhanden und wird ein Teil davon durch ein Parkhaus ersetzt mit der Folge, dass sich der Geräuschpegel am Tag voraussichtlich sogar verringert, spricht Überwiegendes dafür, dass ein benachbartes Grundstück durch die Nutzung des Parkhauses keinen unzumutbaren Belästigungen oder Störungen im Sinne von § 15 Abs. 2 Satz 1, 1. Alt. BauNVO ausgesetzt sein wird.

8. Bei der Interessenabwägung im Verfahren nach §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO kann zu Lasten des Nachbarn ins Gewicht fallen, dass er derzeit von Geräuschimmissionen tatsächlich nicht betroffen ist, weil sein Grundbesitz unbebaut ist und er auch keine konkreten Bebauungsabsichten bekundet hat.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 348/06

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 4 CE 05.1512 vom 09.06.2005

Rechtsgebiete:GO, GG, Richtlinie 2000/43/EG
Schlagworte:Öffentliche Einrichtung, Zugang African Village, Völkerschauen, Diskriminierung, Belästigung, Menschenwürde
Stichwort:Belästigung
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 4 CE 05.1512


Seite:   1  2 


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/belaestigung

"Belästigung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN