JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bekenntnisfreiheit
| Rechtsgebiete: | ArbGG, BGB, AGG, GewO, ZPO, BetrVG, MuSchG, GewO, KSchG |
| Stichwort: | Bekenntnisfreiheit |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 270/08 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB |
| Schlagworte: | Gewissensentscheidung und Kündigung |
| Stichwort: | Bekenntnisfreiheit |
| Leitsatz: | Streit über Kündigung einer Zeugin Jehovas, die sich geweigert hat, nach Geburtstagen zu fragen. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 2 Sa 699/08 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Stichwort: | Bekenntnisfreiheit |
| Leitsatz: | Der objektive Tatbestand des § 86 a Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist grundsätzlich erfüllt, wenn das von der verbotenen Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit (VSBD/PdA) als Symbol benutzte stilisierte Keltenkreuz oder diesem zum Verwechseln ähnliche Kennzeichen (§ 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB) öffentlich verwendet werden. Eines zusätzlichen Hinweises auf die Organisation bedarf es nicht. Ein tatbestandliches Handeln scheidet aber dann aus, wenn sich aus den Gesamtumständen der Verwendung des Kennzeichens eindeutig ergibt, dass diese dem Schutzzweck des § 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht zuwider läuft. |
| Volltext: BGH - Beschluss, 3 StR 164/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, WRV, VwGO, EStG 2003, KiStG Hessen |
| Schlagworte: | GG Art. 3 Abs. 1 GG Art. 4 Abs. 1 GG Art. 14 Abs. 1 GG Art. 140 WRV Art. 137 Abs. 6 VwGO § 134 VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2003 § 3 Nr. 40 EStG 2003 § 10d Abs. 1 Satz 8 EStG 2003 § 51a Abs. 2 Satz 2 KiStG Hessen § 2 Abs. 1 Nr. 1 KiStG Hessen § 2 Abs. 2 Einkommen, Einkünfte, Einkommensteuer, Einkommensteuererlass, Kirchensteuer, Kirchensteuererhebung, Verlustverrechnung, Verlustvortrag, Schattenveranlagung, Veräußerungsgewinn, Veräußerungsverlust, Halbeinkünfteverfahren, Besteuerungsgleichheit, Lastengleichheit, finanzielle Leistungsfähigkeit, subjektives Nettoprinzip, objektives Nettoprinzip, Folgerichtigkeit, Existenzminimum, Glaubensfreiheit, Kirchenaustritt |
| Stichwort: | Bekenntnisfreiheit |
| Leitsatz: | 1. Der Landesgesetzgeber kann sich bei der Erhebung von Kirchensteuern an die Staatssteuern in Form von Zuschlägen anschließen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, alle Regelungen des Einkommensteuergesetzes in das Kirchensteuerrecht zu übernehmen, wenn das Einkommen als Maßstab für die Kirchensteuererhebung dienen soll. 2. Es verstößt nicht gegen den aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Grundsatz der steuerlichen Belastungsgleichheit, wenn der Landesgesetzgeber es für die Kirchensteuerbemessung bei einer Bezugnahme auf § 51a EStG belässt und die Möglichkeit, bei der Hinzurechnung des nach dem Halbeinkünfteverfahren einkommensteuerfreien Teils der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften und Kapitalvermögen eine Verlustvortrag zu berücksichtigen, nicht vorsieht. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 9.07 | |
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