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Bekenntnisfähigkeit

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 49.03 vom 25.11.2004

Rechtsgebiete:BVFG (F. 2001)
Schlagworte:Bekenntnis zum deutschen Volkstum, Bekenntnisfähigkeit, Bekenntnisvertretung bei bekenntnisunfähigen Kindern
Stichwort:Bekenntnisfähigkeit
Leitsatz:Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekenntnisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 49.03



BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 13.04 vom 21.10.2004

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges -, Bekenntnis zum deutschen Volkstum, zeitliche Beschränkung der Fiktion eines -, Bekenntnisfähigkeit, deutsches Volkstum, Fiktion eines Bekenntnisses zum -, Fiktion eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum
Stichwort:Bekenntnisfähigkeit
Leitsatz:1. § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG (F. 2001) erfordert ein durchgängiges positives Bekenntnis zum deutschen Volkstum in dem Zeitraum zwischen dem Eintritt der Erklärungs- bzw. Bekenntnisfähigkeit und dem Verlassen der Aussiedlungsgebiete.

2. Die Fiktion eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum wirkt nicht über die Zeit hinaus, in der ein solches Bekenntnis für den Betreffenden mit Gefahr für Leib und Leben oder schwerwiegenden beruflichen oder wirtschaftlichen Nachteilen verbunden war.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 13.04

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 40.03 vom 13.11.2003

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges, Bekenntnis zum deutschen Volkstum, zeitliche Beschränkung der Fiktion eines, Bekenntnisfähigkeit, deutsches Volkstum, Fiktion eines Bekenntnisses zum, Fiktion eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum
Stichwort:Bekenntnisfähigkeit
Leitsatz:1. § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG (F. 2001) erfordert ein durchgängiges positives Bekenntnis ausschließlich zum deutschen Volkstum schon vom Eintritt der Erklärungs- bzw. Bekenntnisfähigkeit an.

2. Ein Volkstumsbekenntnis setzt nicht das Bewusstsein voraus, zwischen der Zugehörigkeit zu unterschiedlichem Volkstum "wählen" zu können. Eine nach sowjetischem Passrecht abgegebene Nationalitätenerklärung zu einem anderen als dem deutschen Volkstum ist auch nicht deshalb unbeachtlich, weil dem Erklärenden infolge Adoption seine deutsche Abstammung unbekannt war.

3. § 6 Abs. 2 Satz 5 BVFG (F. 2001) ist auf Fälle einer infolge Unkenntnis der eigenen Abstammung unterbliebenen Bildung eines deutschen Volkstumsbewusstseins weder unmittelbar noch analog anwendbar.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 40.03

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 41.03 vom 13.11.2003

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges, Bekenntnis zum deutschen Volkstum, zeitliche Beschränkung der Fiktion eines, Bekenntnisfähigkeit, deutsches Volkstum, Fiktion eines Bekenntnisses zum, Fiktion eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum
Stichwort:Bekenntnisfähigkeit
Leitsatz:1. § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG (F. 2001) erfordert ein durchgängiges positives Bekenntnis zum deutschen Volkstum in dem Zeitraum zwischen dem Eintritt der Erklärungs- bzw. Bekenntnisfähigkeit und dem Verlassen der Aussiedlungsgebiete.

2. Die Fiktion eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum wirkt nicht über die Zeit hinaus, in der ein solches Bekenntnis für den Betreffenden mit Gefahr für Leib und Leben oder schwerwiegenden beruflichen oder wirtschaftlichen Nachteilen verbunden war (wie Urteil vom 13. November 2003 - BVerwG 5 C 14.03 -).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 41.03


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