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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 25.06 vom 13.09.2007

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Bekenntnis zum deutschen Volkstum, deutsches Volkstum, Bekenntnis zum -, außenwirksame Zuwendung zu einem nichtdeutschen Volkstum, Nationalitäteneintrag
Stichwort:Bekenntnis zum -
Leitsatz:Nach einem Bekenntnis zum deutschen Volkstum ist die Entgegennahme und das Führen eines Passes mit eingetragener nichtdeutscher (hier: russischer) Nationalität nur dann eine außenwirksame Zuwendung zu einem anderen Volkstum, wenn dieses Verhalten dem Passinhaber zurechenbar ist. Nicht zurechenbar ist das Verhalten, wenn sich der Passinhaber der Entgegennahme bzw. Führung eines Passes nicht mit Aussicht auf Erfolg widersetzen kann.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 25.06




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