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Bekanntmachungsregelung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 459/08 vom 25.06.2009

Rechtsgebiete:LSA-GO
Schlagworte:Alternativbekanntmachung, Alternativregelung, Amtsblatt, Bekanntmachung, Bekanntmachungsregelung, Freigabe, Gemeindestraße, Nutzung, Öffentlichkeit, Straße, Straße, öffentliche, Tageszeitung, Verkehr, Veröffentlichung, Vorabinformation, Widmung, Widmungsfiktion
Stichwort:Bekanntmachungsregelung
Leitsatz:1. Das Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt enthält weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Widmungsfiktion, die zur Folge hat, dass alle der Öffentlichkeit zugänglichen Verkehrsanlagen als gewidmet gelten.

2. Bei der Bekanntmachungsvorschrift in einer Hauptsatzung, wonach die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen, insbesondere von Satzungen, Abgabenordnungen und Verordnungen sowie deren Änderungen, soweit nicht anders vorgeschrieben, in einem Amtsblatt erfolgen und in Eilfällen vorab in der Lokalausgabe einer Tageszeitung, handelt es sich nicht um eine unzulässige Alternativregelung.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 459/08



THUERINGER-OVG – Urteil, 4 N 1205/97 vom 05.09.2005

Rechtsgebiete:KommVerf-DDR, VKO, ThürKO, ThürKGG, ThürBekVO, ThürKAG
Schlagworte:Benutzungsgebühren, Zweckverband, Entstehung, Gründung, Verbandssatzung, Bekanntmachung, Bekanntmachungsregelung, kumulative Bekanntmachung, Hauptsatzung, Rechtsstaatsprinzip, Amtsblatt, Zeitung
Stichwort:Bekanntmachungsregelung
Leitsatz:1. Unwirksame Gründung eines Wasser- und Abwasserzweckverbandes wegen Bekanntmachung der Verbandssatzung im falschen Bekanntmachungsorgan.

2. Zu den Anforderungen an öffentliche Bekanntmachungen und Bekanntmachungsregelungen vor In-Kraft-Treten der Thüringer Kommunalordnung und der Thüringer Bekanntmachungsverordnung (Bestätigung der bisherigen Rspr., vgl. Urteil vom 09.12.2003, 4 KO 583/03, ThürVGRspr. 2005, S. 7).
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 4 N 1205/97

THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 439/03 vom 22.12.2003

Rechtsgebiete:ThürKO, ThürBekVO, ThürKAG
Schlagworte:Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragssatzung, Hauptsatzung, Bekanntmachungsregelung, Amtsblatt, Zeitung, Bezugshinweis, Einzelbezug, Widerspruch, Auslegung, Teilnichtigkeit, Heilung, Bundesstraße, Nebenanlagen, Artzuschlag, gewerbliche Nutzung, Inanspruchnahmemöglichkeit, Vorteil, Ermessen
Stichwort:Bekanntmachungsregelung
Leitsatz:1. Die Bekanntmachungsregelung einer Hauptsatzung, in der die "Form der öffentlichen Bekanntmachung" festzulegen ist, muss nicht bestimmen, von welcher gesetzlich zugelassenen Variante für die öffentliche Bekanntmachung (Amtsblatt oder Zeitung) die Gemeinde Gebrauch macht.

Es reicht aus, dass das Amtsblatt oder die Zeitung namentlich bezeichnet ist und dass die Anforderungen an eine der Varianten erfüllt sind. Entscheidend ist, dass der Bürger zuverlässig auf das richtige Publikationsorgan geführt wird.

2. Zu den Anforderungen an die Angabe der Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen (§ 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 ThürBekVO).

3. Zur Auslegung widersprüchlicher Regelungen über die persönliche Beitragspflicht und zur Heilung einer mutmaßlich teilnichtigen Satzung.

4. Ein gewerblich genutztes Anliegergrundstück hat aus der Inanspruchnahmemöglichkeit einer öffentlichen Straße auch dann einen größeren Vorteil und kann mit einem Artzuschlag veranlagt werden, wenn es sich bei der abzurechnenden Maßnahme um die Nebenanlagen einer Bundesstraße handelt. Es liegt grundsätzlich im weiten Ermessen der Gemeinde zu bestimmen, wie sie den größeren Vorteil der Inanspruchnahmemöglichkeit für gewerblich genutzte Grundstücke bei der Beitragsbemessung angemessen berücksichtigt.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 439/03

THUERINGER-OVG – Urteil, 4 KO 583/03 vom 09.12.2003

Rechtsgebiete:KommVerf-DDR, ThürKO, ThürKGG, ThürBekVO, ThürNGG, ThürKAG
Schlagworte:Benutzungsgebühren, Zweckverband, Entstehung, Gründung, Verbandssatzung, Bekanntmachung, Bekanntmachungsregelung, kumulative Bekanntmachung, Neubekanntmachung, Hauptsatzung, Rechtsstaatsprinzip, Amtsblatt, Zeitung, Gebietsreform, Neugliederung, Inkrafttretensregelung, Auslegung, Teilnichtigkeit
Stichwort:Bekanntmachungsregelung
Leitsatz:1. Vor In-Kraft-Treten der Thüringer Kommunalordnung und der Thüringer Bekanntmachungsverordnung musste noch nicht in der Hauptsatzung geregelt sein, wo die kommunale Körperschaft öffentliche Bekanntmachungen vollzieht. Es genügte auch ein formloser Beschluss der Vertretungskörperschaft (z. B. Geschäftsordnung), eine durch ständige Übung bestimmte Form oder jede Festlegung in anderer Weise, die für den Normadressaten hinreichend sicherstellt, dass er sich dort (und nicht etwa an anderer Stelle) über das aktuell geltende Recht informieren kann.

2. Wenn eine gültige Bekanntmachungsregelung existiert, müssen Bekanntmachungen, um Wirksamkeit zu erlangen, in der festgelegten Form erfolgen.

3. Eine Änderung der Bekanntmachungsform oder des Bekanntmachungsorgans muss mindestens in der Qualität geschehen, die die bis dahin geltende Regelung vorschreibt. Auch die Bekanntmachung der Änderung hat grundsätzlich in der bisherigen Form zu erfolgen.

4. Eine echte kumulative Bekanntmachungsregelung (Bekanntmachung in mehreren Zeitungen) ist unbedenklich, solange die Zahl der vorgeschriebenen Veröffentlichungen noch überschaubar bleibt.

5. Die originäre Bildung eines neuen Landkreises durch das Thüringer Neugliederungsgesetz hatte zur Folge, dass die erstmalig beschlossene Hauptsatzung des neuen Landkreises - auch - in der durch sie selbst bestimmten neuen Form bekannt gemacht werden durfte.

6. Einzelfall, in dem die missverständliche Neubekanntmachung einer Verbandssatzung nicht konstitutiv zur Entstehung des Zweckverbands gemäß § 19 Abs. 1 Satz 3 ThürKGG führt.

7. Zur Teilnichtigkeit einer Verbandssatzung wegen unwirksamer In-Kraft-Tretens-Regelung und zum Eingreifen der gesetzlichen Regelung (§ 19 Abs. 1 Satz 3, 1. Var. ThürKGG).
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 4 KO 583/03


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