JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bekanntmachungsfehler
| Rechtsgebiete: | SächsLPlG 2002, GG, SächsVerf, ROG, BNatSchG, SächsNatSchG, BauGB, EEG, ROG, Luftverkehrsgesetz DDR, LuftVG |
| Schlagworte: | Regionalplan, Teilfortschreibung, Bekanntmachungsfehler, Anhörung, Dienstsiegel, Ausfertigung, Abwägung, Tabubereiche, Vorsorgegrundsatz, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, Mindestabstände, Siedlungserweiterungen, Fledermäuse, Bauschutzbereiche, Radaranlagen, Naturschutzgebiete, Windenergienutzung, Windergieanlagen, Repowering, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Waldgebiete, Erstaufforstung |
| Stichwort: | Bekanntmachungsfehler |
| Leitsatz: | 1. Die Bekanntmachung eines Regionalplanes stellt einen selbständigen Verfahrensschritt dar. 2. Die Ausfertigung der Satzung bedarf nicht der Beifügung eines Dienstsiegels. 3. Im Rahmen einer Teilfortschreibung können im Regionalplan bereits ausgewiesene Vorrang- und Vorbehaltsgebiete dem Grunde nach übernommen werden. 4. Totfunde von Fledermäusen unter Windkraftanlagen können aus Gründen der Vorsorge auch bei noch bestehendem Aufklärungsbedarf bis auf weiteres die Nichtberücksichtigung dieser Standorte als Vorrang- und Eignungsgebiete zur Windenergienutzung rechtfertigen. 5. In besonders schutzwürdigen Umgebungen kann ein Mindestabstand von 10 km zwischen größeren Windenergiestandorten gerechtfertigt sein. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 D 3/03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, KAG |
| Schlagworte: | Berufungszulassungsantrag, ernstliche Richtigkeitszweifel, Grundgebühr, Vorhalteleistung, Inanspruchnahme der V., Inanspruchnahmewille, dezentrale Schmutzwasserentsorgung, Fäkalienbeseitigung, Anschluss- und Benutzungszwang, Fäkalienentsorgungssatzung, Bekanntmachungsfehler, Unwirksamkeit des Anschluss- und Benutzungszwangs, Heilungssatzung, rückwirkende Anordnung der Anschluss- und Benutzungszwangs, keine rückwirkende Fiktion der Inanspruchnahme der Vorhalteleistung |
| Stichwort: | Bekanntmachungsfehler |
| Leitsatz: | Hat ein Grundstückseigentümer bei einem durch formell unwirksame Satzung angeordneten Anschluss- und Benutzungszwang die öffentliche Fäkalienentsorgungseinrichtung für die Entsorgung seiner Fäkaliengrube nicht in Anspruch genommen, führt die rückwirkende Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs mittels einer Heilungssatzung nicht dazu, dass nachträglich eine Inanspruchnahme der Vorhalteleistung vorliegt, die zur Erhebung einer Grundgebühr berechtigt. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 N 208.05 | |
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