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OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 308/03 vom 20.08.2003

Rechtsgebiete:LSA-VwVfG
Schlagworte:Allgemeinverfügung, Bekanntgabe, Veröffentlichung, Ortsüblichkeit, Hinweis-Bekanntmachung, Einzel-Bekanntmachung, Bekanntgabewille
Stichwort:Bekanntgabewille
Leitsatz:1. Die öffentliche Bekanntgabe der Allgemeinverfügung (hier: einer Schulschließung) kann auch dadurch bewirkt werden, dass nur der verfügende Teil nebst einem Hinweis, wo der Verwaltungsakt und seine Begründung eingesehen werden können, ortsüblich bekannt gegeben wird.

2. Was ortsüblich ist, bestimmt sich nach dem Verkündungsrecht der Körperschaft, welche die Allgemeinverfügung erlässt.

3. Anstelle der öffentlichen Bekanntgabe kann die Allgemeinverfügung auch im Weg der Einzel-Bekanntmachung den Betroffenen bekannt gegeben werden. Dies setzt einen entsprechenden Bekanntgabewillen der Behörde voraus sowie die Möglichkeit für den Betroffenen, sich von dem Verwaltungsakt zuverlässig Kenntnis zu verschaffen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 308/03




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