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Bekanntgabe von Betriebsratskosten

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BAG – Beschluss, 7 ABR 14/97 vom 12.11.1997

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Behinderung der Betriebsratstätigkeit, Unterlassungsanspruch, Bekanntgabe von Betriebsratskosten
Stichwort:Bekanntgabe von Betriebsratskosten
Leitsatz:Leitsatz:

Gibt der Arbeitgeber die Kosten der Betriebsratstätigkeit in einer Weise bekannt, die nicht in Einklang mit dem Betriebsverfassungsgesetz steht, hat der Betriebsrat einen Anspruch auf Unterlassung.

Hinweise des Senats:

Fortführung der Senatsrechtsprechung zur Bekanntgabe von Betriebsratskosten; Beschluß vom 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296 = AP Nr. 25 zu § 23 BetrVG 1972

Aktenzeichen: 7 ABR 14/97
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Beschluß vom 12. November 1997
- 7 ABR 14/97 -

I. Arbeitsgericht
Bonn
Beschluß vom 08. Mai 1996
- 2 BV 8/96 -

II. Landesarbeitsgericht
Köln
Beschluß vom 29. November 1996
- 11 TaBV 42/96 -
Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 14/97




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