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Beiziehung von Ausländerakten im Verfahren zur Befreiung von der Beibringung ausländischer Ehefähigkeitszeugnisse

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 VA 14/02 vom 24.06.2003

Rechtsgebiete:BGB, BDSG
Schlagworte:Beiziehung von Ausländerakten im Verfahren zur Befreiung von der Beibringung ausländischer Ehefähigkeitszeugnisse
Stichwort:Beiziehung von Ausländerakten im Verfahren zur Befreiung von der Beibringung ausländischer Ehefähigkeitszeugnisse
Leitsatz:1. Im Verfahren betreffend die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist der Präsident des Oberlandesgerichts verpflichtet, von Amts wegen die Richtigkeit der Angaben des Antragstellers zu seinen persönlichen Daten (Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Familienstand) zu überprüfen sowie konkreten Anhaltspunkten für die Absicht zur Eingehung einer Aufenthaltsehe (Scheinehe) nachzugehen.

2. Der Präsident des Oberlandesgerichts ist datenschutzrechtlich befugt, zu diesem Zweck die Ausländerakten des Antragstellers beizuziehen und einzusehen.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 VA 14/02




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