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Beiwohnung

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Urteil, XII ZR 195/03 vom 03.05.2006

Rechtsgebiete:BGB, ZPO, StPO
Stichwort:Beiwohnung
Leitsatz:a) Zum Umfang der Erhebung weiterer Beweise, wenn ein biostatistisches Vaterschaftsgutachten eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft des Beklagten ergibt, dieser aber bestreitet, der Kindesmutter beigewohnt zu haben.

b) Zur Ablehnung eines Beweisantrages wegen Unerreichbarkeit des für den Mehrverkehr der Kindesmutter benannten Zeugen vom Hörensagen.

c) Zur Relevanz populationsgenetischer Unterschiede für die Berechnung der Vaterschaftswahrscheinlichkeit nach Essen-Möller.
Volltext: BGH - Urteil, XII ZR 195/03



BGH – Urteil, XII ZR 207/03 vom 29.03.2006

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Beiwohnung
Leitsatz:Zum Beginn der Anfechtungsfrist des § 1600 b Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn der Ehemann bei Geburt des Kindes weiß, dass seine Frau in der Empfängniszeit der Prostitution nachging und dabei mit Kondomen verhütete.
Volltext: BGH - Urteil, XII ZR 207/03

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 B 03.1371 vom 04.05.2005

Rechtsgebiete:BayVwVfG, RuStAG, StAngRegG, EheG, StGB
Schlagworte:Einbürgerung, Ehe, Doppelehe, Kinderehe nach pakistanischem Recht, Rücknahme, bewusste Täuschung, Arglist, Ermessen, Rücknahmefrist, Verlust der pakistanischen Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung, Anspruch auf Einbürgerung aus einem anderen Rechtsgrund
Stichwort:Beiwohnung
Leitsatz:Zur Rücknahme einer Einbürgerung.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 5 B 03.1371

OLG-STUTTGART – Beschluss, 16 WF 184/04 vom 12.01.2005

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Schlagworte:Erfolgsprüfung, Statusverfahren
Stichwort:Beiwohnung
Leitsatz:Die Rechtsverteidigung des auf Feststellung der Vaterschaft verklagten Mannes, der der Kindesmutter in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat, verspricht nur dann Aussicht auf Erfolg i. S. d. § 114 ZPO, wenn er Tatsachen vorbringt, die bei verständiger Würdigung ernstzunehmende Zweifel an seiner Vaterschaft begründen können. Der Umfang der Darlegungslast richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.

Liegt ein in diesem Sinne ordnungsgemäß begründeter Antrag auf Prozesskostenhilfe vor, bevor die Rechtsverteidigung auf Grund anderweitiger Erkenntnisse aussichtslos erscheint, ist trotz veränderter Erkenntnis nachträglich Prozesskostenhilfe zu bewilligen (entgegen OLG Köln, FamRZ 2000, 1588).
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 16 WF 184/04


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