JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Beitrittsbeschluss
| Rechtsgebiete: | BauGB, LPlG 1977, LPlG 2003 |
| Schlagworte: | Windenergie, Windenergienutzung, Windhöffigkeit, Raumordnungsplan, Raumordnung, Ziel der Raumordnung, Verhinderungsplanung, Kontingentierung, Ausschlussmethode, Ausschlusswirkung, Vorranggebiet, Ausschlussfläche, ausschlussfreies Gebiet, Vorbehaltsgebiet, Konzentrationsfläche, Öffentlichkeitsbeteiligung, Begründung, Abwägung, Abwägungsfehler, Genehmigung, Beitrittsbeschluss, Ausschlusskriterium, Abwägungskriterium, Tabufläche, Flächenbilanz, Planungskonzept, Regionalvertretung, Kleinstflächen |
| Stichwort: | Beitrittsbeschluss |
| Leitsatz: | 1. Ein regionaler Raumordnungsplan ist unwirksam, wenn er mit seinem von dem Planungsträger beschlossenen Inhalt nicht genehmigt wird und der unter Auflagen genehmigte Plan von dem Planungsträger vor der Bekanntmachung der Genehmigung des Plans so nicht beschlossen worden ist (fehlender Beitrittsbeschluss). 2. Zur Konzentrationsplanung für raumbedeutsame Windkraftanlagen durch einen regionalen Raumordnungsplan, der ein weitgehend an abstrakten Ausschlusskriterien orientiertes Planungskonzept zugrunde liegt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11412/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Anstoßfunktion, Konfliktbewältigung, Abwägung, Schallschutz, Beitrittsbeschluss, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Genehmigung |
| Stichwort: | Beitrittsbeschluss |
| Leitsatz: | 1. Auch bei einer Straßenlänge von ca. 3 km kann die Benennung einer (im Stadtgebiet gelegenen) Straße, des Planvorhabens (hier: "Lebensmittelmarkt") und der Nummern der betroffenen Flurstücke das Plangebiet ausreichend kennzeichnen und damit der Anstoßfunktion des § 3 Abs. 2 BauGB genügen. 2. Die Verlagerung der Bewältigung eines durch ein Planvorhaben ausgelösten Konfliktes (hier: Schallimmissionen) vom Planverfahren in ein nachfolgendes Baugenehmigungsverfahren ist abwägungsfehlerhaft, wenn der Gemeinderat über die bereits vorab nach § 33 Abs. 1 BauGB erfolgte Erteilung der Baugenehmigung nicht informiert war. 3. Die Verlagerung der Bewältigung eines Konfliktes (hier: Schallimmissionen) in das dem Planverfahren nachfolgende Baugenehmigungsverfahren ist abwägungsfehlerhaft, wenn dem Gemeinderat bereits erstellte und bei der Baugenehmigungsbehörde eingereichte Gutachten (hier: zum Schallschutz) bei Beschlussfassung nicht vorlagen. 4. Nach Beschlussfassung des Gemeinderates vorgenommene Änderungen des Entwurfs eines Bebauungsplanes, die inhaltlich in den Bereich der planerischen Willensbildung des Gemeinderates eingreifen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines Beitrittsbeschlusses. Dies gilt auch für Änderungen, die von der Genehmigungsbehörde als rein klarstellend und redaktionell bezeichnet wurden. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 D 23/03 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, LSA-AG-VwGO, LSA-HSG |
| Schlagworte: | Hochschulleitung, Leitungsorgan, Mitgliedschaft, Rektorat, Präsidium, Kanzler, Erprobungsklausel, Amt : Abschaffung, Ermächtigung, Organ, zuständiges, Genehmigung, Kongruenz, Inkongruenz, Teilbarkeit, Beitrittsbeschluss, Verwaltungsleiter, Staatsbeamter, Verwaltungsvereinfachung, Hochschulautonomie, Selbstverwaltung, Stärkung : Selbstverwaltung |
| Stichwort: | Beitrittsbeschluss |
| Leitsatz: | 1. Zuständig, über den Inhalt der Grundordnung i. S. des § 63 Abs. 2 HSG LSA zu befinden, ist allein das Konzil (§ 76 Abs. 1 Nr. 2 HSG LSA). Lassen nach einer Beschlussfassung "Bera-tungsgespräche" mit dem Ministerium inhaltliche Änderungen ratsam erscheinen, so müssen diese in den Willen des Konzils aufgenommen werden. 2. Wird die erforderliche Genehmigung für eine geänderte, aber in ihren Änderungen nicht vom Willen des Konzils erfasste Grundordnung erteilt, so ist die Grundordnung mangels Kongruenz zwischen Satzungsbeschluss und Genehmigung nichtig. 3. § 81 HSG LSA ermächtigt nur, zwischen den dort genannten Varianten zu wählen, nicht aber auch, das Amt des Kanzlers - wie es durch § 82 HSG LSA definiert ist - abzuschaffen. 4. Die "Erprobungsklausel" des § 123 Abs. 1 HSG LSA hat die Spezialität des § 81 HSG LSA zu berücksichtigen, ermächtigt aber nicht dazu, sich über die dort genannten Strukturen hinweg zu setzen. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 K 280/03 | |
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