JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Beitragszahlungen des Arbeitgebers an ein umlagenfinanziertes Versorgungssystem als Arbeitslohn
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Schlagworte: | Beendigung der Beteiligung des Arbeitgebers an der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder VBL - Keine Rückzahlung von Arbeitslohn wegen Nichterdienbarkeit von Versorgungsansprüchen - Kein Einfluss einer vereinbarten Zusatzversorgung auf die vorgelagerte Besteuerung früherer Umlagezahlungen an die VBL - Beitragszahlungen des Arbeitgebers an ein umlagenfinanziertes Versorgungssystem als Arbeitslohn - Verfassungsrechtlich gebotene Vermeidung einer Doppelbesteuerung |
| Stichwort: | Beitragszahlungen des Arbeitgebers an ein umlagenfinanziertes Versorgungssystem als Arbeitslohn |
| Leitsatz: | 1. Können nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL Versorgungsansprüche vom Arbeitnehmer wegen Nichterfüllung der Wartezeit nicht mehr erdient werden, so führt dies nicht zur Rückzahlung von Arbeitslohn. 2. Verspricht der Arbeitgeber nach seinem Ausscheiden aus der VBL dem Arbeitnehmer im Wege einer Ruhegeldordnung eine vergleichbare Zusatzversorgung, so berührt dies nicht die vorgelagerte Besteuerung früherer Umlagezahlungen an die VBL als Arbeitslohn. |
| Volltext: BFH - Urteil, VI R 5/08 | |
| Rechtsgebiete: | EStG, FGO |
| Schlagworte: | Beendigung der Beteiligung des Arbeitgebers an der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder VBL - Kein Abfluss negativer Einnahmen oder von Werbungskosten beim Arbeitnehmer - Beitragszahlungen des Arbeitgebers an ein umlagenfinanziertes Versorgungssystem als Arbeitslohn - Verfassungsrechtlich gebotene Vermeidung einer Doppelbesteuerung |
| Stichwort: | Beitragszahlungen des Arbeitgebers an ein umlagenfinanziertes Versorgungssystem als Arbeitslohn |
| Leitsatz: | 1. Fällt ein Arbeitnehmer nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL bei Eintritt des Versicherungsfalles von einem Anspruch auf Versorgungsrente auf einen niedrigeren Anspruch auf Versicherungsrente zurück, so führt dies nicht zur Rückzahlung von Arbeitslohn. 2. Verspricht der Arbeitgeber nach seinem Ausscheiden aus der VBL dem Arbeitnehmer im Wege einer Ruhegeldordnung eine vergleichbare Zusatzversorgung unter Anrechnung von Versicherungsleistungen der VBL, so berührt dies nicht die vorgelagerte Besteuerung früherer Umlagezahlungen an die VBL als Arbeitslohn. |
| Volltext: BFH - Urteil, VI R 37/08 | |
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