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Beitragsschuld

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 298/07 vom 25.02.2008

Rechtsgebiete:KAG LSA
Schlagworte:Beitragsschuld, Entstehung, wiederkehrend
Stichwort:Beitragsschuld
Leitsatz:Die Vorschrift des § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA in der bis zum 22.04.1999 geltenden Fassung und die hierzu ergangene Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, wonach die sachliche Beitragspflicht erst mit der ersten wirksamen Beitragssatzung entsteht, ist auf die Entstehung der wiederkehrenden Beitragsschuld nicht anwendbar.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 298/07



OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 4 L 276/05 vom 11.12.2007

Rechtsgebiete:LSA-KAG
Schlagworte:Abrechnungseinheit, Beitragssatz, Beitragsschuld, Satzung, Sondervorteil, Straßenausbaubeitrag, wiederkehrender, Verfassungsmäßigkeit, Zusammenhang, funktionaler
Stichwort:Beitragsschuld
Leitsatz:1. Zur Verfassungsmäßigkeit von § 6a KAG LSA.

2. Die wirksame Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge gemäß § 6a KAG LSA setzt die Festsetzung eines Beitragssatzes in der Beitragssatzung oder einer gesonderten Satzung gemäß § 6a Abs. 5 KAG LSA voraus.

Allerdings entsteht die Beitragsschuld im wiederkehrenden Beitragsrecht unabhängig von der Festsetzung der Höhe des Beitragssatzes in einer gesonderten Satzung kraft Gesetzes; insbesondere hat der Gesetzgeber den Erlass der Beitragssatzsatzung nicht auf den in § 6a Abs. 6 Satz 1 KAG LSA normierten Zeitpunkt begrenzt. Eine entsprechende Rückwirkungsanordnung wäre mit § 2 Abs. 2 Satz 2 KAG LSA nicht vereinbar.

3. Zur wirksamen Bildung einer Abrechnungseinheit im Sinne des § 6a Abs. 3 KAG LSA.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 276/05

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 4 L 272/05 vom 11.12.2007

Rechtsgebiete:LSA-KAG
Schlagworte:Abrechnungseinheit, Außenbereich, Beitragssatz, Beitragsschuld, Satzung, Sondervorteil, Straßenausbaubeitrag, wiederkehrender, Zusammenhang, funktionaler
Stichwort:Beitragsschuld
Leitsatz:1. Die wirksame Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge gemäß § 6a KAG LSA setzt die Festsetzung eines Beitragssatzes in der Beitragssatzung oder einer gesonderten Satzung gemäß § 6a Abs. 5 KAG LSA voraus.

Allerdings entsteht die Beitragsschuld im wiederkehrenden Beitragsrecht unabhängig von der Festsetzung der Höhe des Beitragssatzes in einer gesonderten Satzung kraft Gesetzes; insbesondere hat der Gesetzgeber den Erlass der Beitragssatzsatzung nicht auf den in § 6a Abs. 6 Satz 1 KAG LSA normierten Zeitpunkt begrenzt. Eine entsprechende Rückwirkungsanordnung wäre mit § 2 Abs. 2 Satz 2 KAG LSA nicht vereinbar.

2. Ein funktionaler Zusammenhang im Sinne des § 6a Abs. 3 S. 1 und 2 KAG LSA liegt - auch nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. Begründung zu § 6a KAG LSA, LT-Drucksache 2/1556, S. 17) -, nur bei einem System von Verkehrsanlagen vor, die untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie in ihrer Gesamtheit für die Nutzung der in dem System liegenden Grundstücke und Betriebe einen greifbaren beitragsrechtlichen Vorteil vermitteln.

Diese Funktion erfüllen im Außenbereich verlaufende Straßen in der Regel nicht, so dass diese nicht Teil einer Abrechnungseinheit nach § 6a Abs. 3 KAG LSA sein können (im Anschluss an 4 K 36/03).
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 272/05

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 350/03 vom 01.03.2005

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Beitragsschuld, Wohnungseigentümerbeschluss
Stichwort:Beitragsschuld
Leitsatz:Erst durch Beschlüsse der Wohnungseigentümer wird im Rahmen der allgemeinen Beitragspflicht eine Verbindlichkeit der einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft begründet. Darin ist seine konkrete Beitragsschuld festzulegen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 350/03


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