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Beitragsrecht

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 20 BV 08.1197 vom 23.07.2009

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Vorauszahlung auf den Herstellungsbeitrag zur Entwässerungseinrichtung, Rechnungsperiodenkalkulation, Gebiet der Rechnungsperiode nicht (annähernd) repräsentativ für Gesamtgebiet
Stichwort:Beitragsrecht
Leitsatz:1. Die Ermittlung der Beitragssätze für gemeindliche Entwässerungseinrichtungen aufgrund der in einem bestimmten Zeitraum entstandenen und entstehenden Aufwendungen (zuzüglich der anteiligen Investitionen für zentrale Anlagenteile) ist grundsätzlich zulässig (sog. Rechnungsperiodenkalkulation)

2. Der dem Beitragsrecht für leitungsgebundene Einrichtungen innewohnende Solidargedanke gebietet es, dass im Ergebnis der Investitionsaufwand und die in der Rechnungsperiode erschlossenen Gebiete mit dem Durchschnitt des gesamten erschlossenen und zu erschließenden Satzungsgebietes vergleichbar sind.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 20 BV 08.1197



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11163/08.OVG vom 07.07.2009

Rechtsgebiete:KAG, LWG
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungseinrichtung, Entwässerungseinrichtung, Abwasserbeseitigungsbeitrag, Entwässerungsbeitrag, einmaliger Beitrag, Beitragsanspruch, Festsetzung, Beitragspflicht, Anschluss, Anschlussmöglichkeit, Vorteil, Vorausleistung, Abwasser, Niederschlagswasser, Oberflächenwasser, Regenwasser, Planung, Einschätzungsspielraum, Entwässerungsplanung, Planungsleitsatz, Niederschlagswasserkanal, Erforderlichkeit, Notwendigkeit, Versickerung, Verwertung, Ableitung
Stichwort:Beitragsrecht
Leitsatz:Zum beitragsrechtlich relevanten Vorteil durch die Anschlussmöglichkeit an einen Niederschlagswasserkanal.

Bei der Planung eines Niederschlagswasserkanals hat die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft einen Einschätzungsspielraum hinsichtlich der Notwendigkeit einer Abwasseranlage.

Die Frage, ob wenigstens ein Grundstück zur ordnungsgemäßen Beseitigung des dort anfallenden Oberflächenwassers auf einen solchen Kanal angewiesen ist, muss auch unter Einbeziehung der vorhandenen Verwertungs-, Versickerungs- bzw. Ableitungsmöglichkeiten beantwortet werden (§ 52 Abs. 5 Satz 1 LWG i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 3 LWG). Dabei sind nicht lediglich die Umstände im Zeitpunkt der Planung zu berücksichtigen, sondern auch zulässige und zukünftig mögliche Nutzungsänderungen der Grundstücke.

Darüber hinaus besteht im Rahmen der Planung nur insoweit Veranlassung, vorhandene Verwertungs-, Versickerungs- bzw. Ableitungsmöglichkeiten der Grundstücke im Einzelnen aufzuklären, als konkrete Anhaltspunkte für solche Möglichkeiten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vorliegen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11163/08.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11160/08.OVG vom 12.05.2009

Rechtsgebiete:KAG, LWG
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungseinrichtung, Entwässerungseinrichtung, Abwasserbeseitigungsbeitrag, Entwässerungsbeitrag, einmaliger Beitrag, Beitragsanspruch, Festsetzung, Beitragspflicht, Entstehen der Beitragspflicht, Anschluss, Anschlussmöglichkeit, Vorteil, Vorausleistung, Abwasser, Abwasserbegriff, Niederschlagswasser, Oberflächenwasser, Regenwasser, Niederschlagswasserkanal, Erforderlichkeit, Notwendigkeit, Versickerung, Verwertung, Fortleiten, Sammeln zum Fortleiten, Abwasserbeseitigungspflicht, Benutzungsrecht
Stichwort:Beitragsrecht
Leitsatz:Zum beitragsrechtlich relevanten Vorteil durch die Anschlussmöglichkeit an einen Niederschlagswasserkanal.

Von bebauten oder befestigten Flächen abfließendes Niederschlagswasser, das im Rahmen des Gemeingebrauchs ortsnah schadlos in ein natürliches oberirdisches Gewässer eingeleitet werden darf, stellt kein beseitigungspflichtiges Abwasser dar.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11160/08.OVG

THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 592/05 vom 09.04.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Beitrag, Abwasserbeitrag, Erbe, Nachlass, Nachlassverwaltung, Nachlasskonkurs, Haftungsbeschränkung, Nachlassverbindlichkeit, Nachlasserbenschuld, Eigenverbindlichkeit, Beitragsrecht
Stichwort:Beitragsrecht
Leitsatz:Eine Abwasserbeitragsschuld, die nach dem Tod des Erblassers entsteht, ist keine reine Nachlassverbindlichkeit, sondern eine eigene Verbindlichkeit des Erben, die insoweit nicht der Haftungsbeschränkung der §§ 1975, 1990 BGB unterliegt.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 592/05


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