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Beitragspflichtige Einnahmen von Arbeitslosenhilfebeziehern

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 4 RA 55/04 R vom 14.03.2006

Rechtsgebiete:SGB VI, SGG, HSanG, GG
Schlagworte:Beitragspflichtige Einnahmen von Arbeitslosenhilfebeziehern - Übergang vom Bemessungsentgelt zum Zahlbetrag der Arbeitslosenhilfe - Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:Beitragspflichtige Einnahmen von Arbeitslosenhilfebeziehern
Leitsatz:1. Die am 1.1.2000 in Kraft getretene, allein zukunftsgerichtete niedrigere Bewertung der Beitragszeiten wegen Arbeitslosigkeit bei Bezug von Arbeitslosenhilfe (§ 166 Abs 1 Nr 2a SGB 6 idF des HSanG) beeinträchtigt kein subjektiv-öffentliches Recht der Versicherten (Abgrenzung zu BSG vom 8.12.2005 - B 13 RJ 49/04 R = SozR 4-2600 § 166 Nr 1).

2. Das aus Billigkeit geschaffene Recht zur Zahlung von Auf-stockungsbeiträgen nach § 276a SGB 6 idF des HSanG war nicht gleichheitswidrig ausgestaltet.
Volltext: BSG - Urteil, B 4 RA 55/04 R




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