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Beitragspflicht von als Einmalzahlung geleisteten Kapitalleistungen aus einer als Direktversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 12 KR 6/08 R vom 12.11.2008

Rechtsgebiete:SGB V, BetrAVG, RVO, GG
Schlagworte:Krankenversicherung - Beitragspflicht von als Einmalzahlung geleisteten Kapitalleistungen aus einer als Direktversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung, die auf eigenen Beitragszahlungen des Versicherten beruhen - Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:Beitragspflicht von als Einmalzahlung geleisteten Kapitalleistungen aus einer als Direktversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung
Leitsatz:Einmalzahlungen aus einer Direktversicherung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung auch dann als Versorgungsbezüge zur Beitragsbemessung heranzuziehen, wenn sie auf eigenen Beitragszahlungen des Versicherten beruhen (Bestätigung und Fortführung der ständigen Rechtsprechung des Senats).
Volltext: BSG - Urteil, B 12 KR 6/08 R




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