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Beitragsgerechtigkeit

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-OVG – Urteil, 4 KO 1499/04 vom 31.05.2005

Rechtsgebiete:GG, ThürVerf, ThürKO, ThürKAG
Schlagworte:Straßenausbaubeiträge, einmalig, wiederkehrend, Satzung, Aufforderung, Satzungserlass, Ersatzvornahme, Pflicht, Ermessen, Sollvorschrift, Selbstverwaltungsrecht, Finanzhoheit, Beitragsgerechtigkeit, Einnahmebeschaffung, Kommunalhaushaltsrecht, Ausnahmen, atypisch, Haushaltslage
Stichwort:Beitragsgerechtigkeit
Leitsatz:1. Mit der Sollvorschrift in § 7 Abs. 1 S. 5 ThürKAG in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung schränkt der Thüringer Landesgesetzgeber im Straßenausbaubeitragsrecht spezialgesetzlich das Ermessen einer Kommune bei der Entscheidung über die Erhebung von Beiträgen aus § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG und den im Rahmen der allgemeinen Grundsätze kommunaler Haushaltsführung in §§ 53, 54 ThürKO bestehenden Gestaltungsspielraum ein. Die Kommunen sind grundsätzlich zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verpflichtet; ihnen verbleibt nur ein sehr eng begrenzter Ermessensspielraum, der ein Absehen von der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nur unter atypischen Umständen und bei Einhaltung der kommunalrechtlichen Haushalts- und Einnahmebeschaffungsgrundsätze und der darin festgelegten Rangfolge kommunaler Einnahmen aus Leistungsentgelten vor Steuern und Krediten erlaubt.

2. Mit der landesgesetzlich festgelegten grundsätzlichen Pflicht zur vorrangigen Erhebung von Entgelten für die von den Kommunen eigenverantwortlich erbrachten Leistungen schränkt der Thüringer Gesetzgeber zwar die Möglichkeiten der Gemeinde ein, auf finanzielle Gegenleistungen für erbrachte Leistungen verzichten zu können, sichert dadurch jedoch zugleich die finanzielle Ausstattung der Kommunen mit eigenen Mitteln für die Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft. Der Gesetzgeber greift damit nicht unverhältnismäßig oder gar willkürlich in die Finanzhoheit der Kommunen ein. Die Beitragserhebungspflicht dient auch einer landesweit möglichst gleichartigen Behandlung der Grundstückseigentümer (Erbbauberechtigten oder dinglich Nutzungsberechtigten) in allen Gemeinden und trägt damit in einem übergeordneten öffentlichen Interesse zur Beitragsgerechtigkeit bei.

3. Im übrigen Einzelfall, in dem eine atypische Situation, die eine Ausnahme von der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen rechtfertigen könnte, weder auf Grund der Haushaltslage der Gemeinde festzustellen war noch wegen der von ihr geäußerten Absicht, statt einmaliger Beiträge wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erheben zu wollen.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 4 KO 1499/04



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11384/03.OVG vom 04.12.2003

Rechtsgebiete:GG, SGB VIII, KitaG
Schlagworte:Beitragsgerechtigkeit, Beitragsrahmen, Beauftragung, Betriebskosten, Berechnungsmodell, Bemessungsgrundlage, Bruttoeinkommen, Deckungsgrad, Elternbeitrag, Einkommensbegriff, Entscheidungsspielraum, Einkommensgruppe, Festsetzung, Förderleistung, Jugendhilfe, öffentliche Jugendhilfe, Kindergarten, Kindergartenbeitrag, Kindertagesstätte, Leistungsfähigkeit, Leistungsverwaltung, Personalkosten, Praktikabilität, Staffelung, Subventionsanteil, Zumutbarkeit, Kind, Einkommen, Eltern, Beitrag
Stichwort:Beitragsgerechtigkeit
Leitsatz:Zur Berechnung der Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11384/03.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10263/03.OVG vom 28.05.2003

Rechtsgebiete:KAG, GG, BauNVO
Schlagworte:Beitragsrecht, Kommunalabgabenrecht, Wasserversorgung, Wasserversorgungsbeitrag, wiederkehrender Wasserversorgungsbeitrag, Beitrag, wiederkehrender Beitrag, Außenbereich, Außenbereichsgrundstück, Innenbereich, unbeplanter Innenbereich, Innenbereichsgrundstück, Grundflächenzahl, Vollgeschoss, Vollgeschosszuschlag, Grundfläche, Grundflächenmaßstab, Vorteil, Vorteilsbemessung, Beitragsgerechtigkeit, Vorteilsprinzip, Gleichheit, Kleinsiedlungsgebiet, Umland, Umlandfläche, Umgriffsfläche, Divisor, starre Umlandfläche, bebaute Fläche, angeschlossene Fläche, überbaute Fläche
Stichwort:Beitragsgerechtigkeit
Leitsatz:Ein mit Vollgeschosszuschlägen kombinierter Grundflächenmaßstab für wiederkehrende Wasserversorgungsbeiträge, bei dem die beitragserhebliche Grundfläche bebauter und angeschlossener Außenbereichsgrundstücke mittels Teilung der angeschlossenen überbauten Fläche durch 0,2 ermittelt wird, begegnet jedenfalls bei Gemeinden im ländlichen Raum keinen Bedenken.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10263/03.OVG

BVERWG – Urteil, BVerwG 11 CN 1.00 vom 27.09.2000

Rechtsgebiete:GG, NdsKAG
Schlagworte:Kurbeiträge, Erhebungsgebiet, Zusammenfassung von Ortsteilen mit qualitativ unterschiedlichen Kureinrichtungen, Gleichheitsgrundsatz, Beitragsgerechtigkeit, Grundsatz der Typengerechtigkeit, Zusammenfassung leitungsgebundener Anlagen zu einer öffentlichen Einrichtung
Stichwort:Beitragsgerechtigkeit
Leitsatz:Leitsatz:

Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es dem kommunalen Satzungsgeber nicht allgemein, im Erhebungsgebiet für den Kurbeitrag Ortsteile zusammenzufassen, deren Angebot an Fremdenverkehrseinrichtungen entsprechend dem verschiedenen Charakter der Ortsteile (hier: Nordseebad und im Hinterland gelegener Erholungsort) qualitative Unterschiede aufweist.

Urteil des 11. Senats vom 27. September 2000 - BVerwG 11 CN 1.00

I. OVG Lüneburg vom 07.09.1999 - Az.: OVG 9 K 4398/98 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 11 CN 1.00


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