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Beitragsfähigkeit

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 9 S 23.07 vom 16.11.2007

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO, AO, KAG
Schlagworte:Straßenbaubeiträge, vorläufiger Rechtsschutz, (Außen-)BGB-Gesellschaft, Rechtsfähigkeit, gesamthänderisches Eigentum, Beitragsfähigkeit, Grundbuchfähigkeit, Verhältnis der Gesellschaft zu Gesellschaftern, keine notwendige Streitgenossenschaft hinsichtlich Beitragspflicht, keine Antragsbefugnis der Gesellschafter in Bezug auf den an die BGB-Gesellschaft gerichteten Beitragsbescheid, akzessorische Haftung
Stichwort:Beitragsfähigkeit
Leitsatz:Eine BGB-Gesellschaft, deren Gesellschafter im Grundbuch mit dem Zusatz "als Gesellschaft bürgerlichen Rechts" oder einem Zusatz vergleichbaren Inhalts als Eigentümer eines straßenbaubeitragspflichtigen Grundstückes eingetragen sind, ist als Außengesellschaft selbst beitragspflichtig.]
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 S 23.07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11637/06.OVG vom 14.03.2007

Rechtsgebiete:KAG, StVG, StVO
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Ausbaubeitragsrecht, Verkehrsanlage, Straßenausbau, einmaliger Beitrag, Beitragsfähigkeit, beitragsfähiger Aufwand, Aufwand, Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung, Umbau, Neuerrichtung, Unterhaltung, Instandhaltung, Instandsetzung, beitragsfreie Unterhaltungsmaßnahme, Ausbesserung, Teileinrichtung, Straßenbestandteil, Nutzungsdauer, Lebensdauer, übliche Nutzungsdauer, übliche Lebensdauer, Baumangel, Erneuerungsbedarf, Erneuerungsbedürftigkeit, Stützmauer, Geländer, Absturzsicherung, Verkehrsschild, Verkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht, Kostenträger, Verkehrseinrichtung, Verkehrssicherungspflicht
Stichwort:Beitragsfähigkeit
Leitsatz:Die Abgrenzung zwischen Erneuerung und Instandsetzung einer Straße, also zwischen beitragsfähigem Straßenausbau und beitragsfreier Straßenunterhaltung, ist grundsätzlich nach dem Ausmaß der Arbeiten an der Verkehrsanlage vorzunehmen. Neben solchen quantitativen Aspekten der Differenzierung sind auch qualitative sowie funktionale Gesichtspunkte zu berücksichtigen, beispielsweise eine gegenüber der Gesamtanlage eigenständige Nutzungsdauer der erneuerten Straßenbestandteile, der Ablauf dieser Zeitspanne sowie eventuell festgestellte Baumängel.

Ob die Kosten eines Geländers oder einer anderen Absturzsicherung Teil des beitragsfähigen Aufwands sind, richtet sich nicht nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, sondern nach dem maßgebenden Ausbaubeitragsrecht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11637/06.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10656/05.OVG vom 09.08.2005

Rechtsgebiete:KAG, BauGB
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Sanierungsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, Straßenbaumaßnahme, wiederkehrender Beitrag, erstmalige Herstellung, Aufwand, Ausbauaufwand, beitragsfähiger Aufwand, Beitragsfähigkeit, Abrechnungseinheit, funktionaler Zusammenhang, Rückwirkung, In-Kraft-Treten, Sanierungsgebiet, förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet, Sanierung, jährliche Ausbauaufwendungen, Investitionen, Aufwendungen, Finanzierung der Sanierung, Bodenwerterhöhung, Heranziehung, Verschonung, Abschnitt
Stichwort:Beitragsfähigkeit
Leitsatz:Die Entscheidung der Gemeinde, statt einmaliger Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen künftig wiederkehrende Beiträge zu erheben, ist bis zum Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten auch rückwirkend möglich.

Ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet kann nicht Teil einer Abrechnungseinheit zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge sein.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10656/05.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 12155/04.OVG vom 12.04.2005

Rechtsgebiete:KAG, BGB, BauGB
Schlagworte:Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, wiederkehrender Beitrag, Erneuerung, erstmalige Herstellung, endgültige Herstellung, Ausbauzustand, Fertigstellung, unfertige Straße, Verbindungsstraße, Aufwand, Ausbauaufwand, beitragsfähiger Aufwand, Beitragsfähigkeit, Bauprogramm, Herstellungsmerkmal, Widmung, öffentliche Straße, Abrechnungseinheit, funktionaler Zusammenhang, Tiefenbegrenzung, Bebauungszusammenhang, unbeplanter Innenbereich, Innenbereich, Außenbereich, Friedhof, Sportplatz, Hinterliegergrundstück, Notwegerecht, Verschonung, Straßenbenutzung, Straßenbenutzungsrecht, vorläufiges Straßenbenutzungsrecht, vorläufige Benutzung, Zugang, Zufahrt
Stichwort:Beitragsfähigkeit
Leitsatz:Noch nicht erstmals hergestellte bzw. noch nicht gewidmete Straßen können nicht Teil einer ausbaubeitragsrechtlichen Abrechnungseinheit sein.

Eigentümern bebauter oder gewerblich genutzter Grundstücke an einer rechtlich oder tatsächlich unfertigen Verkehrsanlage, die durch Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen ist, steht keine die Ausbaubeitragspflicht auslösende dauerhaft gesicherte Zugangs- oder Zufahrtsmöglichkeit zu, sondern ein vorläufiges Straßenbenutzungsrecht, das eine Berufung auf ein zivilrechtliches Notwegerecht ausschließt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 12155/04.OVG


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