JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Beitragserstattung
| Rechtsgebiete: | EGBGB, VAHRG, BGB |
| Stichwort: | Beitragserstattung |
| Leitsatz: | Zum Ausgleich von betrieblichen Altersversorgungen, die auf eine Kapitalleistung gerichtet sind, aber auf Antrag des Versorgungsempfängers als Rente ausgezahlt werden im Fall der Rentenwahl nach Ende der Ehezeit, aber vor Entscheidung über den Versorgungsausgleich. Zurückverweisung an das Amtsgericht zur Entscheidung über den erstmals im 2. Rechtszug gestellten Antrag auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 17 UF 54/08 | |
| Rechtsgebiete: | AMPreisV, AO, ApoG, ApobetrO, GG, HKG, VwVfG |
| Schlagworte: | Apotheke, Apotheker, Apothekerkammer, Apothekerkammerbeitrag, Äquivalenzprinzip, Beitrag, Beitragsbescheid, Beitragsmaßstab, Beitragssatz, Bekanntmachung, Bekanntmachung, amtliche, Gleichheitsgrundsatz, Gleichheitssatz, Höchstbeitrag, Kammermitglieder, Schätzung, Umsatz, Zweitbescheid |
| Stichwort: | Beitragserstattung |
| Leitsatz: | 1. Der Kammerbeitrag eines Apothekeninhabers durfte jedenfalls bis zum Jahr 2004 uneingeschränkt nach dem gesamten Jahresumsatz erhoben werden. Weder die Begrenzung der Beitragspflicht auf einen Höchstbeitrag noch die Privilegierung von Sonderumsätzen war verfassungsrechtlich geboten. 2. Nach §§ 25, 26 HKG muss der Beitragssatz im Mitteilungsblatt der Kammer bekannt gemacht werden. 3. Die Apothekerkammer ist berechtigt, den Jahresumsatz zu schätzen, wenn der Apothekeninhaber keine entsprechende Erklärung abgibt. 4. Zur Auslegung von Schreiben einer Kammer als Beitragsbescheid. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LC 31/07 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VI, GG |
| Schlagworte: | Rentenversicherung - nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson - Pflege von nicht Pflegeversicherten - Beitragszahlung - Verfassungsmäßigkeit |
| Stichwort: | Beitragserstattung |
| Leitsatz: | Für nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen, die nicht Pflegeversicherte pflegen, sind keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu entrichten; die für sie entrichteten freiwilligen Beiträge gelten auch nicht (wie nach der bis zum 31.3.1995 geltenden Rechtslage) auf Antrag als Pflichtbeiträge. Dies ist nicht verfassungswidrig. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 13/4 R 69/07 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB VI, BeamtVG |
| Schlagworte: | Beitragserstattung - Versicherungsfreiheit einer ohne Dienstbezüge beurlaubten Beamtin während der Erziehungszeit |
| Stichwort: | Beitragserstattung |
| Leitsatz: | Dem Anspruch auf Beitragserstattung steht nicht entgegen, dass eine Beamtin für die Zeit der Kindererziehung beurlaubt ist, weil die Versicherungsfreiheit in der vorangegangenen Beschäftigung als Beamtin auch die anschließende Zeit der Kindererziehung erfasst, wenn für diese Zeit eine Versorgungsanwartschaft nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gewährleistet ist (Fortführung von BSG vom 13.10.1983 - 11 RA 86/82 = SozR 2200 § 1233 Nr 23). |
| Volltext: BSG - Urteil, B 5 R 39/07 R | |
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