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Beitragserhebung bei nicht vereinbarungsgemäß verwendeten Wertguthaben

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 1 KR 5/06 R vom 14.12.2006

Rechtsgebiete:GG, SGB IV, SGB V, SGB X
Schlagworte:Krankenversicherung, Bemessung des Krankengeldes bei Altersteilzeit, keine Neuberechnung bei rückwirkender Aufhebung der Altersteilzeitvereinbarung, Beitragserhebung bei nicht vereinbarungsgemäß verwendeten Wertguthaben, Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:Beitragserhebung bei nicht vereinbarungsgemäß verwendeten Wertguthaben
Leitsatz:1. Erhält ein Versicherter wegen vereinbarter rückwirkender Beseitigung einer Altersteilzeitregelung Arbeitsentgelt aus einem aufgelösten Wertguthaben nachgezahlt, kann er nicht deshalb rückwirkend höheres Krankengeld beanspruchen.

2. Es entspricht dem allgemeinen Gleichheitssatz, nicht vereinbarungsgemäß verwendete Wertguthaben bei der Krankengeldberechnung unberücksichtigt zu lassen, aber Beiträge hiervon nach dem geminderten Beitragssatz zu erheben.
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 5/06 R




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