JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Beitragsbemessungsgrundlage
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, GG, BGB |
| Schlagworte: | Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, Beitragspflicht der Arbeitgeber, Verfassungsmäßigkeit, Gleichbehandlungsgrundsatz, Durchführungswege, Kongruent rückgedeckte und verpfändete direkte Versorgungszusage |
| Stichwort: | Beitragsbemessungsgrundlage |
| Leitsatz: | Erfolgt eine betriebliche Altersversorgung durch kongruent rückgedeckte unmittelbare Versorgungszusagen sind diese auch dann gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG beitragspflichtig, wenn die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer verpfändet sind. Darin liegt kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Der Gesetzgeber unterscheidet die Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge hinsichtlich des Pflichtbeitrags zur Insolvenzsicherung sachgerecht danach, ob der Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch gegen einen vom Arbeitgeber unabhängigen Dritten auf Versorgungsleistungen hat. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 5 BV 08.118 | |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, GG |
| Stichwort: | Beitragsbemessungsgrundlage |
| Leitsatz: | Die Erhebung eines Einmalbeitrages nach § 30i BetrAVG von Unternehmen, die bereits seit dem Bestehen des Pensions-Sicherungs-Vereins Mitglied bei diesem sind, ist verfassungsgemäß. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 12 A 1519/08 | |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, GG |
| Stichwort: | Beitragsbemessungsgrundlage |
| Leitsatz: | Die Erhebung eines Einmalbeitrages nach § 30i BetrAVG von Unternehmen, die nicht bereits seit dem Bestehen des Pensions-Sicherungs-Vereins Mitglied bei diesem sind, ist verfassungsgemäß. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 12 A 1665/08 | |
| Rechtsgebiete: | SGB III, SGB V, SGB VI, GG |
| Schlagworte: | Arbeitslosenversicherung - Empfänger von Arbeitslosenhilfe - Krankengeldbezug in Höhe der Arbeitslosenhilfe - Beitragsbemessung bei Entgeltersatzleistungen in Höhe der zuvor geleisteten Arbeitslosenhilfe |
| Stichwort: | Beitragsbemessungsgrundlage |
| Leitsatz: | Für Empfänger von Arbeitslosenhilfe, denen bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld in Höhe des Betrags der zuvor bezogenen Arbeitslosenhilfe zu zahlen war, bestimmte sich die Bemessung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auch nach dem 1.1.2000 weiterhin nach 80 vH des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelts. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 12 AL 2/07 R | |
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