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Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 640/07 vom 21.04.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Betriebsrente, Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost
Stichwort:Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost
Leitsatz:Versorgungsordnungen, die für Entgeltbestandteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze West höhere Leistungen der betrieblichen Altersversorgung als für Bestandteile bis zu dieser Grenze vorsehen, tragen dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf Rechnung. Sie sind für Fälle, in denen der Arbeitnehmer tatsächlich auch unter Geltung der Beitragsbemessungsgrenze Ost arbeitet, ergänzend auszulegen. Es ist dann bei Anwendung der Rentenformel statt der Beitragsbemessungsgrenze West ein nach zeitlichen Anteilen gewichteter Wert zwischen den beiden Beitragsbemessungsgrenzen zugrunde zu legen.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 640/07




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