JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Beiordnung wegen Schwere der Tat
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat, Schwierigkeit der Sache, Gegenüberstellung |
| Stichwort: | Beiordnung wegen Schwere der Tat |
| Leitsatz: | Leitsatz Dem Beschuldigten ist auch dann ein Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn er zwar nur zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wird, ihm aber aufgrund der Verurteilung der Widerruf von insgesamt 18 Monaten Freiheitsstrafe aus anderen Verurteilungen droht. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 1243/00 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat, Beiordnung wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage, Aussage gegen Aussage, Terminsverlegungsantrag, Berücksichtigung der Interessen des Angeklagten und/oder des Verteidigers |
| Stichwort: | Beiordnung wegen Schwere der Tat |
| Leitsatz: | Leitsatz 1. Zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen "Schwere der Tat" und/oder wegen "Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage" 2. Zur ausreichenden Berücksichtigung der Interessen des Angeklagten und/oder des Verteidigers bei der Bescheidung eines Terminsverlegungsantrags. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 1013/2000 | |
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