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Beiordnung wegen Schwere der Tat

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 1243/00 vom 18.01.2001

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat, Schwierigkeit der Sache, Gegenüberstellung
Stichwort:Beiordnung wegen Schwere der Tat
Leitsatz:Leitsatz

Dem Beschuldigten ist auch dann ein Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn er zwar nur zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wird, ihm aber aufgrund der Verurteilung der Widerruf von insgesamt 18 Monaten Freiheitsstrafe aus anderen Verurteilungen droht.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 1243/00



OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 1013/2000 vom 14.11.2000

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat, Beiordnung wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage, Aussage gegen Aussage, Terminsverlegungsantrag, Berücksichtigung der Interessen des Angeklagten und/oder des Verteidigers
Stichwort:Beiordnung wegen Schwere der Tat
Leitsatz:Leitsatz

1. Zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen "Schwere der Tat" und/oder wegen "Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage"

2. Zur ausreichenden Berücksichtigung der Interessen des Angeklagten und/oder des Verteidigers bei der Bescheidung eines Terminsverlegungsantrags.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 1013/2000


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