JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Beiordnung nach Verbindung
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Schlagworte: | Pauschvergütung, Verbindung von Verfahren, Vorverfahrensgebühr, Beiordnung nach Verbindung, umfangreiches Verfahren |
| Stichwort: | Beiordnung nach Verbindung |
| Leitsatz: | 1. Dem Rechtsanwalt, der einem Beschuldigten vor der Verbindung mehrerer Verfahren als Pflichtverteidiger beigeordnet wird, steht für jedes der verbundenen Verfahren, in dem er als (Wahl-)Verteidiger vor der Verbindung tätig gewesen ist, eine gesetzliche Gebühr nach §§ 97, 84 Abs. 1 BRAGO zu. 2. Eine für den Pflichtverteidiger nachteilige Sachbehandlung im Gebühren festsetzungsverfahren kann ggf. durch die Gewährung einer Pauschvergütung ausgeglichen werden. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 (s) Sbd. 6 - 161/2001 | |
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