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Beiordnung im Verfahren über den Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 99/02 vom 10.05.2002

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Pflichtverteidiger, Beiordnung im Verfahren über den Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung, Beiordnungsgründe, Länge der Reststrafe
Stichwort:Beiordnung im Verfahren über den Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung
Leitsatz:Im Falle des Widerrufs einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe ist die der zu widerrufenden Strafe allein kein Kriterium für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 99/02




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