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Beiordnung eines weiteren

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LAG-KOELN – Beschluss, 4 Ta 40/04 vom 19.04.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:PKH, Beiordnung eines weiteren, neuen Anwalts
Stichwort:Beiordnung eines weiteren
Leitsatz:Die Beiordnung eines neuen Anwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, wenn dadurch zusätzliche Anwaltskosten entstehen, die die Partei durch eine von ihr verursachte Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zu dem bisher beigeordneten Prozessbevollmächtigten verursacht hat.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 4 Ta 40/04




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