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Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts"

Entscheidungen der Gerichte




OLG-DUESSELDORF – Beschluss, II-7 WF 92/06 vom 06.07.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts"
Stichwort:Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts"
Leitsatz:- Keine Beschwerdeberechtigung des Rechtsanwalts, wenn dieser im Prozesskostenhilfeverfahren zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts beigeordnet worden ist.

- eine Beiordnung gemäß § 121 Abs. 3 ZPO erfordert kein vom Gericht einzuholendes Einverständnis des beigeordneten Rechtsanwalts, da dieses bereits in dem Antrag auf Beiordnung liegt.

- zur Reichweite des § 121 Abs. 3 ZPO
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, II-7 WF 92/06




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