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Beiordnung eines Rechtsanwalts für anwaltlichen Insolvenzverwalter

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 4 Ta 36/05 vom 30.01.2006

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG, InsVV
Schlagworte:Beiordnung eines Rechtsanwalts für anwaltlichen Insolvenzverwalter
Stichwort:Beiordnung eines Rechtsanwalts für anwaltlichen Insolvenzverwalter
Leitsatz:1. Einem Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter ist in massearmen Insolvenzverfahren zur Rechtsverteidigung in einem Arbeitsgerichtsprozess Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Anwalts jedenfalls dann zu gewähren, wenn er selbst kein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist und entweder die Vertretung erforderlich erscheint oder - wie hier - der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist (§ 121 Abs. 2 Satz 1 ZPO).

2. Ist letzteres der Fall, so kommt es auf die Frage, ob die Beiordnung erforderlich ist, grundsätzlich nicht an. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren darf nach § 11a Abs. 2 ArbGG die Beiordnung nur unterbleiben, wenn sie entweder aus besonderen Gründen nicht erforderlich ist, oder wenn die Rechtsverfolgung offensichtlich mutwillig ist.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 4 Ta 36/05




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