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Beiordnung eines Anwalts

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 1 Ta 58/08 vom 05.08.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Anwalts - mehrere Anträge - Erforderlichkeit?
Stichwort:Beiordnung eines Anwalts
Leitsatz:Im Rahmen der Prozesskostenhilfe muss nach den Grundsätzen sparsamer Haushaltsführung darauf geachtet werden, dass bei einer Beiordnung eines Anwalts für einen Antrag / einige Anträge wegen Erforderlichkeit der Beiordnung nicht "inflationär" alle denkbaren weiteren Anträge mit dem Ziel einer Beiordnung gestellt werden. Dieser prozessuale Konflikt ist dahin zu lösen, dass für weitere Anträge, für die an sich eine Beiordnung eines Anwalts nicht erforderlich ist, nur dann eine Beiordnung erfolgen kann, wenn die Ansprüche vorgerichtlich erfolglos geltend gemacht worden sind oder wenn ein Verfall der Ansprüche wegen Fristversäumnis droht.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 1 Ta 58/08



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 1 Ta 239/04 vom 25.07.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Anwalts, Beifügung von Belegen mit dem Antrag
Stichwort:Beiordnung eines Anwalts
Leitsatz:Die Beifügung von Belegen gemäß § 117 Abs. 2 ZPO ist - anders als die Einreichung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für den Prozesskostenhilfeantrag. Aus § 118 Abs. 2 ZPO ergibt sich vielmehr, dass es Sache des Gerichts ist, dem Antragsteller ggf. aufzugeben, seine Angaben durch Vorlage von Belegen glaubhaft zu machen.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 1 Ta 239/04


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