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Beihilfefähigkeit Ausschluss Elektronische Lesehilfen in der Schule Aufwendungen für den Besuch schulischer Einrichtungen

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 1079/00 vom 25.11.2002

Rechtsgebiete:GG, LBG, BVO, Anlage zur BVO
Schlagworte:Beihilfefähigkeit Ausschluss Elektronische Lesehilfen in der Schule Aufwendungen für den Besuch schulischer Einrichtungen
Stichwort:Beihilfefähigkeit Ausschluss Elektronische Lesehilfen in der Schule Aufwendungen für den Besuch schulischer Einrichtungen
Leitsatz:Die Gewährung einer Beihilfe zur Anschaffung elektronischer Lesehilfen, die zur alleinigen oder überwiegenden Benutzung in der Schule bestimmt sind, ist durch § 101 Satz 3 Nr. 2 LBG i.V.m. § 5 Abs. 4 Nr. 9 BVO ausgeschlossen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 1079/00




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