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Beihilfeanspruch im Falle einer nicht rechtswidrigen Sterilisation

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SAARLAND – Urteil, 1 R 22/05 vom 23.11.2005

Rechtsgebiete:SBG, BhVO
Schlagworte:Beihilfeanspruch im Falle einer nicht rechtswidrigen Sterilisation
Stichwort:Beihilfeanspruch im Falle einer nicht rechtswidrigen Sterilisation
Leitsatz:Die §§ 98 SBG, 1 Abs. 2, 3 Abs. 1 Nr. 6, 4 Abs. 1 Nr. 7 und 11 Abs. 2 BhVO sind dahingehend auszulegen, dass in Fällen einer nicht rechtswidrigen Sterilisation ein Beihilfeanspruch besteht. Ob der Eingriff auf einer freiwilligen Entscheidung zur Beseitigung der Fortpflanzungsfähigkeit beruhte oder im Sinne einer medizinischen Indikation dem Grunde nach notwendig war, ist unerheblich. Soweit der Eingriff nicht rechtswidrig ist, ist beihilferechtlich nur zu prüfen, ob die mit dem eingeschlagenen Verfahren verbundenen Aufwendungen notwendig und angemessen sind.
Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 1 R 22/05




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